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Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 665/05 vom 15.11.2006

Rechtsgebiete:ArbGG, AEntG, TVG, VTV, MTV GHK, MTV CGD/DHV, Überleitungstarifvertrag, TischlMstrV, Bekanntmachung
Schlagworte:Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum
Stichwort:Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum
Leitsatz:1. Ein von einer nicht tariffähigen Vereinigung abgeschlossener Tarifvertrag ist nichtig und kann deshalb die für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträge nicht als speziellerer Tarifvertrag verdrängen. Der gute Glaube an die Tariffähigkeit einer Vereinigung wird nicht geschützt.

2. Ein allgemeinerer Tarifvertrag, der nach Eintritt der Nachwirkung eines spezielleren Tarifvertrages für allgemeinverbindlich erklärt wird, tritt grundsätzlich als "andere Abmachung" an dessen Stelle.
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 665/05




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