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Spezialitätsgrundsatz

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 13/08 vom 28.01.2009

Rechtsgebiete:BAT-O/VKA, TV TechnAng
Schlagworte:Eingruppierung bei Mischtätigkeiten, Spezialitätsgrundsatz
Stichwort:Spezialitätsgrundsatz
Leitsatz:Aus dem eingruppierungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz ergibt sich, dass bei Mischtätigkeiten jeder einzelne Arbeitsvorgang dem jeweils speziellen Tätigkeitsmerkmal innerhalb des tariflichen Vergütungssystems zugeordnet wird, ohne dass es auf eine vorherige Zuordnung der Gesamttätigkeit des Angestellten zu bestimmten Tatbestandselementen der Tätigkeitsmerkmale (zB Technischer Angestellter) ankommt.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 13/08



OLG-KOELN – Beschluss, Ausl 148/02 vom 20.06.2003

Rechtsgebiete:IRG
Schlagworte:Spezialitätsgrundsatz, Prüfung des Tatverdachts, besondere Umstände
Stichwort:Spezialitätsgrundsatz
Leitsatz:Der Spezialitätsgrundsatz ist nicht tangiert, wenn ohne Änderung des Sachverhaltes die Tat nach erfolgter Auslieferung unter einem zusätzlichen oder anderen rechtlichen Gesichtspunkt gewertet wird, sofern die Auslieferungsfähigkeit auch nach dem zusätzlich herangezogenen Straftatbestand zu bejahen ist. Der Tatbegriff ist dabei - abweichend vom materiellen Recht und von der Konkurrenzlehre - als konkretes Vorkommnis zu verstehen, zu dem das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt, gehört.

"Besondere Umstände" sind im Anwendungsbereich des EuAlÜbk zu bejahen, wenn das Auslieferungsersuchen Widersprüchlichkeiten enthält, die jedenfalls Anlass geben, dessen Hintergrund näher zu untersuchen, oder wenn aufgrund besonderer Umstände eine Täterschaft des Verfolgten in höchstem Maße zweifelhaft erscheint, so dass sich die Frage nach den Motiven des Auslieferungsersuchens stellt.
Volltext: OLG-KOELN - Beschluss, Ausl 148/02

OLG-STUTTGART – Beschluss, 3 Ausl. 86/02 vom 14.02.2003

Rechtsgebiete:EU-AuslÜbk, EuAlÜbk, IRG
Schlagworte:Auslieferung, unmittelbarer Geschäftsweg, Spezialitätsgrundsatz, Bestimmtheit der Tat im Auslieferungsverfahren
Stichwort:Spezialitätsgrundsatz
Leitsatz:1. Liegt einem Auslieferungsersuchen keine hinreichend bestimmte Tat in prozessualen Sinne zugrunde, so ist die Auslieferung unzulässig, da die Beachtung des Spezialitätsgrundsatzes nicht gewährleistet werden kann.

2. Im Auslieferungsverkehr mit der Republik Österreich können ergänzende Unterlagen im unmittelbaren Geschäftsweg bei den jeweiligen Justizbehörden angefordert und übermittelt werden.
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 3 Ausl. 86/02


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