JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Spezialgesetz
| Rechtsgebiete: | EuGVVO, CISG |
| Schlagworte: | Internationale Zuständigkeit, Gerichtsstandsvereinbarung, Allgemeine Geschäftsbedingungen |
| Stichwort: | Spezialgesetz |
| Leitsatz: | Der in einer Auftragsbestätigung enthaltene Hinweis auf die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Einsehbarkeit auf der Internetseite des Verwenders oder in dessen Geschäftsräumen genügt auch im kaufmännischen Rechtsverkehr den Formerfordernissen des Art.23 Abs.1 Satz 3 EuGVVO an den Abschluss einer Vereinbarung über einen internationalen Gerichtsstand nicht, wenn der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner nicht zugleich übersandt wird oder ihm im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung aufgrund vorangegangener Verträge bereits vorliegt. |
| Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 13 W 48/09 | |
| Rechtsgebiete: | MarkenG, UWG |
| Schlagworte: | "All-in-one" |
| Stichwort: | Spezialgesetz |
| Leitsatz: | 1. Eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Farbmarken "Magenta" für Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation strahlt nicht auf den Produktbereich der Kombinationsgeräte zum Drucken, Faxen, Scannen und Kopieren aus. Dies gilt jedenfalls für eine Werbeanzeige mit magenta-ähnlicher Hintergrundfarbe, die die besondere Qualität der Druckfunktion bewirbt. 2. Für die Frage, ob die Hintergrundfarbe einer Werbeanzeige kennzeichenmäßig verstanden wird, können die tatsächlichen Verwendungsgewohnheiten des Inhabers einer konturlosen Farbmarke Berücksichtigung finden. 3. Für das kennzeichenmäßige Verständnis der Hintergrundfarbe einer Werbeanzeige kann es auch darauf ankommen, ob herkömmliche Kennzeichnungsmittel - hier Wort- und Bildzeichen renommierter Hersteller - deutlich und gut erkennbar angebracht sind, so dass die Farbe als Herkunftshinweis in den Hintergrund gedrängt wird. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 5 U 147/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, ZPO, WG LSA, AbwAG, AG AbwAG LSA |
| Schlagworte: | Ausspruch über die Zulassung der Berufung, Urteilsberichtigung, Überwachung, behördliche, Kosten, Abwassereinleitung, Abwasserabgabe, Verwaltungsaufwand |
| Stichwort: | Spezialgesetz |
| Leitsatz: | 1. Ist in dem der bei der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegten Urteilstenor entgegen dem Beratungsergebnis der Kammer versehentlich der Ausspruch über die Zulassung der Berufung unterblieben, fasst aber das Gericht in einem (von den Beteiligten nicht angegriffenen) Berichtigungsbeschluss, der dem zugestellten Urteilsabdruck beigefügt war, den Tenor dergestalt neu, dass die Berufung zugelassen wird, ist ein wirksamer Ausspruch über die Zulassung der Berufung erfolgt. 2. Der Verwaltungsaufwand, der aus der wasserbehördlichen Überwachung der Einleiter resultiert, ist gemäß § 13 AG AbwAG LSA vom Aufkommen der Abwasserabgabe gedeckt, wenn er zumindest auch dem Vollzug des AbwAG und des AG AbwAG LSA dient. 3. Die Wasserbehörde darf deshalb vom Einleiter nicht die Erstattung der Kosten verlangen, die bei der Analyse der Abwasserproben hinsichtlich der nach § 3 Abs. 1 AbwAG i. V. m. der Anlage hierzu relevanten Parameter und der zu Grunde liegenden Probenahme entstehen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 378/06 | |
| Rechtsgebiete: | BestattG, SGB XII |
| Stichwort: | Spezialgesetz |
| Leitsatz: | 1. § 26 Abs. 1 Satz 2 BestattG Saarland, wonach die Bestattungspflicht bei einer Mehrheit von bestattungspflichtigen Personen der jeweils älteren Person auferlegt wird, verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. 2. § 26 Abs. 2 BestattG Saarland trifft für den Fall der Ersatzvornahme der Ortspolizeibehörde eine abschließende Regelung, wenn der Bestattungspflichtige seiner Pflicht nicht nachkommt; für einen Rückgriff auf die allgemeinen Vorschriften des Polizei- oder Verwaltungsvollstreckungsrechts ist daher kein Raum. 3. Bei der Anforderung von Bestattungskosten nach § 26 Abs. 2 BestattG Saarland ist der Behörde kein Ermessen eingeräumt; die Bestattungspflichtigen haften ohne Rücksicht auf ihr persönliches Verhältnis zum Verstorbenen und ungeachtet besonderer Umstände des Einzelfalles. 4. Nach § 74 SGB XII werden die Kosten einer Bestattung von dem Sozialhilfeträger übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Das Leitbild dieser Regelung schließt nicht aus, dass sich die Unzumutbarkeit im Sinne dieser Vorschrift auch aus dem Fehlen eines persönlichen Näheverhältnisses zwischen Bestattungspflichtigen und Verstorbenen ergeben kann. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 A 40/07 | |
"Spezialgesetz - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum