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Sparsamkeit

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 A 11056/08.OVG vom 01.04.2009

Rechtsgebiete:BVKG, AUV
Schlagworte:Umzugskosten, Ausland, Land der Europäischen Union, EU-Land, Ausstattungsbeitrag, weiterer, neuer, Fürsorgepflicht, Notwendigkeit, Zumutbarkeit, Sparsamkeit
Stichwort:Sparsamkeit
Leitsatz:Es steht mit höherrangigem Recht in Einklang, dass gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 AUV ein Berechtigter bei einem erneuten Umzug in ein Land der Europäischen Union keinen weiteren Ausstattungsbeitrag erhält.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 A 11056/08.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 12.07 vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:GG, LBG RP, BVO RP
Schlagworte:Angemessenheit, Beihilfe, Berücksichtigung vorhandener Implantate, Eigenversorgung, Einzelzahnlücke, Erforderlichkeit, ergänzende Beihilfe, Freiendlücken, Fürsorge, Höchstzahl pro Kiefer, Implantat, implantologische Leistungen, Leistungsausschluss, Obergrenze, Sparsamkeit, Überversorgung, Willkür, zahnärztliche Behandlung, Zahnimplantat
Stichwort:Sparsamkeit
Leitsatz:§ 90 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz stellt keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Beihilfenverordnung dar. Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist jedoch für eine Übergangszeit weiterhin anzuwenden (wie Urteil vom heutigen Tag BVerwG 2 C 1.07).

Die Beschränkung der Beihilfefähigkeit implantologischer Zahnarztleistungen auf vier Implantate pro Kiefer "einschließlich vorhandener Implantate" ist unwirksam, soweit bei der Zählung Implantate mitgerechnet werden, deren Kosten nicht aus öffentlichen Mitteln mitgetragen worden sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 12.07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10286/07.OVG vom 08.06.2007

Rechtsgebiete:LV, GemO
Schlagworte:Selbstverwaltung, Selbstverwaltungsrecht, Kommunalaufsicht, Rechtsaufsicht, Beanstandung, Ermessen, Zweckmäßigkeitserwägungen, Entscheidungsspielraum, Haushaltsausgleich, Haushaltsausgleichsgebot, Haushaltsfehlbedarf, Fehlbedarf, Haushaltsausgleich, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Ersatzplanstelle, Planstelle
Stichwort:Sparsamkeit
Leitsatz:Der fehlende Haushaltsausgleich einer Gemeinde (§ 93 Abs. 3 GemO) rechtfertigt im Hinblick auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht (Art. 49 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 LV) grundsätzlich nicht die kommunalaufsichtliche Beanstandung einer als solche rechtmäßig ausgewiesenen Planstelle.

Ausnahmsweise kann die Kommunalaufsicht die für sich genommen rechtmäßig festgesetzte Planstelle beanstanden, wenn diese für den fehlenden Haushaltsausgleich mitursächlich ist und deshalb zugleich gegen die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach § 93 Abs. 4 GemO verstößt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Gründe für die Planstellenausweisung im Hinblick auf den Haushaltsfehlbedarf offensichtlich sachlich nicht vertretbar sind.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10286/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 C 10660/04.OVG vom 17.06.2004

Rechtsgebiete:LKO, GemHVO
Schlagworte:Abfall, Abfallbeseitigung, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungseinrichtung, Abfallentsorgungsgebühr, Abfallgebühr, Abfallgebührensatzung, Ausschreibung, Ausschreibungspflicht, Ausschreibungsverfahren, Deponie, Deponiekosten, Deponierung, Deponieumlage, Einrichtungsträger, Entsorgung, Entsorgungsleistungen, Entsorgungsvertrag, Europarecht, Gebühr, Gebührenrecht, Gebührenvergleich, Gebührensatz, Gebührensatzerhöhung, Gebührensatzfestsetzung, Gebührensatzhöhe, Gefäßvolumen, Grundsatz der Erforderlichkeit, Haushalt, Leistungsangebot, Mittelwert, Müllgebühr, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, Normenkontrollverfahren, Satzung, Satzungsregelung, Sparsamkeit, Unangemessenheit, Vergabe, Vergaberecht, Vergabeverfahren, Wirtschaftlichkeit
Stichwort:Sparsamkeit
Leitsatz:1. Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht führt nur dann zur Unwirksamkeit der Gebührensatzfestsetzung in einer Abfallgebührensatzung, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die kommunale Gebietskörperschaft erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (im Anschluss an Urteil des Senats vom 04.02.1999 - 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).

2. Eine Gebührensatzfestsetzung erreicht dann keine grob unangemessene Höhe, wenn sie den Mittelwert vergleichbarer Gebührensatzfestsetzungen anderer rheinland-pfälzischer Kommunen in dem maßgeblichen Jahr- auch unter Berücksichtigung des jeweils mit der Gebühr abgegoltenen Umfangs der Entsorgungsleistungen - nicht oder nur unwesentlich überschreitet.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 C 10660/04.OVG


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