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Spannungen zwischen Gericht und Prozessbevollmächtigtem

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 9 W 101/06 vom 04.12.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Befangenheit, Spannungen zwischen Gericht und Prozessbevollmächtigtem
Stichwort:Spannungen zwischen Gericht und Prozessbevollmächtigtem
Leitsatz:1. Persönliche Spannungen zwischen dem Richter und dem Prozessbevollmächtigten einer Partei können nur unter besonderen Umständen einen Ablehnungsgrund darstellen; eine ablehnende Einstellung des Richters muss allerdings im Verfahren selbst zum Ausdruck kommen.

2. Auseinandersetzungen zwischen dem Richter - als vormaligem Mitarbeiter der Notaraufsicht - und dem Prozessbevollmächtigten der Partei sind für sich allein nicht geeignet, eine Voreingenommenheit des Richters gegenüber der Partei anzunehmen.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 9 W 101/06




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