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spätere Korrektur der Jahresabrechnung durch Mehrheitsbeschluss

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 195/01 vom 31.10.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:spätere Korrektur der Jahresabrechnung durch Mehrheitsbeschluss
Stichwort:spätere Korrektur der Jahresabrechnung durch Mehrheitsbeschluss
Leitsatz:Beschließen die Wohnungseigentümer, einen Gesamtbetrag wegen "doppelt abgerechneter Kosten" allgemein in den Jahresabrechnungen 1997 und 1998 den Eigentümern "gutzubuchen", diesen Betrag zunächst nach dem Ursprung auf die betroffenen Häuser und danach nach Miteigentumsanteilen auf die Eigentümer aufzuteilen, sind allenfalls die Gesamtabrechnungen 1997 und 1998 bereits geändert, während die modifizierten Einzelabrechnungen erst noch beschlossen werden müssen und zunächst noch nicht geändert sind.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 195/01




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