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Spätaussiedlereigenschaft Bescheinigung der

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 45.01 vom 12.03.2002

Eine Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG steht nur dem zu, der in dem für die Ausstellung der Bescheinigung maßgeblichen Zeitpunkt Spätaussiedler ist.

Für den Erwerb der Spätaussiedlereigenschaft ist nach § 4 BVFG grundsätzlich der Zeitpunkt maßgeblich, in dem der Einreisende in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt nimmt.

§ 5 BVFG schließt aber den Erwerb der Rechtsstellung als Spätaussiedler aus; deshalb sind nur Ausschlussgründe relevant, die vorliegen, wenn der Einreisende in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt nimmt.

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