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Sozialstaatsprinzip

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 14/07 vom 17.09.2008

Rechtsgebiete:GG, MRRG
Schlagworte:Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung, Nebenwohnung, Erstwohnung, Zweitwohnung, Studierende, allgemeines Wohnbedürfnis, Grundbedürfnis, Kinderzimmer, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Sozialstaatsprinzip, Ausbildungsförderung
Stichwort:Sozialstaatsprinzip
Leitsatz:1. Länder und Gemeinden sind bundesrechtlich nicht gehindert, die Erhebung von Zweitwohnungssteuer an weitere - verfassungsrechtlich durch Art. 105 Abs. 2a GG nicht gebotene - Voraussetzungen zu knüpfen, z.B. indem an die Erst- wie auch die Zweitwohnung gleiche Anforderungen gestellt werden (wie Urteil vom selben Tage - BVerwG 9 C 17.07 -).

2. Bundesrecht, namentlich das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG), gebietet es nicht, Studierende, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, generell von der Zahlung von Zweitwohnungssteuer auszunehmen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 14/07



OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 11 B 2.08 vom 20.05.2008

Rechtsgebiete:GG, RGebStV, SGB II
Schlagworte:Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen, ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen, besondere Härte, verfassungskonforme Auslegung, teleologische Reduktion, Informationsfreiheit, Gleichheitssatz, Sozialstaatsprinzip, Existenzminimum
Stichwort:Sozialstaatsprinzip
Leitsatz:Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlägen nach § 24 SGB II können auch dann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beanspruchen, wenn der jeweilige Zuschlag die monatlichen Rundfunkgebühren unterschreitet. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV schließt es aus, in derartigen Fällen einen besonderen Härtefall i.S.v. § 6 Abs. 3 RGebStV anzunehmen. Dies führt auch nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes, des Rechts auf (gleichen) Zugang zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen oder eines verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich garantierten Existenzminimums.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 11 B 2.08

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 11 B 11.07 vom 20.05.2008

Rechtsgebiete:GG, RGebStV, SGB II
Schlagworte:Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen, ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen, besondere Härte, verfassungskonforme Auslegung, teleologische Reduktion, Informationsfreiheit, Gleichheitssatz, Sozialstaatsprinzip, Existenzminimum
Stichwort:Sozialstaatsprinzip
Leitsatz:Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlägen nach § 24 SGB II können auch dann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beanspruchen, wenn der jeweilige Zuschlag die monatlichen Rundfunkgebühren unterschreitet. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV schließt es aus, in derartigen Fällen einen besonderen Härtefall i.S.v. § 6 Abs. 3 RGebStV anzunehmen. Dies führt auch nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes, des Rechts auf (gleichen) Zugang zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen oder eines verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich garantierten Existenzminimums.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 11 B 11.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 16.07 vom 14.02.2008

Rechtsgebiete:AusglLeistG, VermG
Schlagworte:Anspruchsberechtigung, materiellrechtliche -, nach Ausgleichsleistungsgesetz, Antrag, vermögensrechtlicher -, Antragsfrist, Antragswirkung, Ausgleichsleistungen, Ausschlussfrist für Anträge nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, Gesellschafter einer Personengesellschaft, juristische Person, - als Anspruchberechtigte nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, Kommanditgesellschaft, keine Ausgleichleistungen für -, natürliche Person, - als Anspruchberechtigte nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, Person, natürliche -, als Anspruchsberechtigte, Personengesellschaft, Sozialstaatsprinzip, Vermögensgesetz, Antrag nach
Stichwort:Sozialstaatsprinzip
Leitsatz:1. Eine Kommanditgesellschaft ist als Personengesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 AusglLeistG keine "natürliche Person" und hat damit aus eigenem Recht keinen Anspruch auf eine staatliche Ausgleichsleistung für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

2. Ein bei Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes noch anhängiger Antrag, den eine Kommanditgesellschaft nach dem Vermögensgesetz für Vermögenswerte nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG gestellt hat, wahrt für das Begehren auf Ausgleichsleistungen auch der nach § 1 Abs. 1 und 2 AusglLeistG möglicherweise materiell anspruchsberechtigten Gesellschafter die Ausschlussfrist des § 6 Abs. 1 Satz 3 AusglLeistG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 16.07


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