JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sozialstaatsprinzip
| Rechtsgebiete: | GG, MRRG |
| Schlagworte: | Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung, Nebenwohnung, Erstwohnung, Zweitwohnung, Studierende, allgemeines Wohnbedürfnis, Grundbedürfnis, Kinderzimmer, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Sozialstaatsprinzip, Ausbildungsförderung |
| Stichwort: | Sozialstaatsprinzip |
| Leitsatz: | 1. Länder und Gemeinden sind bundesrechtlich nicht gehindert, die Erhebung von Zweitwohnungssteuer an weitere - verfassungsrechtlich durch Art. 105 Abs. 2a GG nicht gebotene - Voraussetzungen zu knüpfen, z.B. indem an die Erst- wie auch die Zweitwohnung gleiche Anforderungen gestellt werden (wie Urteil vom selben Tage - BVerwG 9 C 17.07 -). 2. Bundesrecht, namentlich das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG), gebietet es nicht, Studierende, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, generell von der Zahlung von Zweitwohnungssteuer auszunehmen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 14/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, RGebStV, SGB II |
| Schlagworte: | Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen, ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen, besondere Härte, verfassungskonforme Auslegung, teleologische Reduktion, Informationsfreiheit, Gleichheitssatz, Sozialstaatsprinzip, Existenzminimum |
| Stichwort: | Sozialstaatsprinzip |
| Leitsatz: | Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlägen nach § 24 SGB II können auch dann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beanspruchen, wenn der jeweilige Zuschlag die monatlichen Rundfunkgebühren unterschreitet. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV schließt es aus, in derartigen Fällen einen besonderen Härtefall i.S.v. § 6 Abs. 3 RGebStV anzunehmen. Dies führt auch nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes, des Rechts auf (gleichen) Zugang zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen oder eines verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich garantierten Existenzminimums. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 11 B 2.08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, RGebStV, SGB II |
| Schlagworte: | Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen, ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen, besondere Härte, verfassungskonforme Auslegung, teleologische Reduktion, Informationsfreiheit, Gleichheitssatz, Sozialstaatsprinzip, Existenzminimum |
| Stichwort: | Sozialstaatsprinzip |
| Leitsatz: | Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlägen nach § 24 SGB II können auch dann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beanspruchen, wenn der jeweilige Zuschlag die monatlichen Rundfunkgebühren unterschreitet. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV schließt es aus, in derartigen Fällen einen besonderen Härtefall i.S.v. § 6 Abs. 3 RGebStV anzunehmen. Dies führt auch nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes, des Rechts auf (gleichen) Zugang zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen oder eines verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich garantierten Existenzminimums. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 11 B 11.07 | |
| Rechtsgebiete: | AusglLeistG, VermG |
| Schlagworte: | Anspruchsberechtigung, materiellrechtliche -, nach Ausgleichsleistungsgesetz, Antrag, vermögensrechtlicher -, Antragsfrist, Antragswirkung, Ausgleichsleistungen, Ausschlussfrist für Anträge nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, Gesellschafter einer Personengesellschaft, juristische Person, - als Anspruchberechtigte nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, Kommanditgesellschaft, keine Ausgleichleistungen für -, natürliche Person, - als Anspruchberechtigte nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, Person, natürliche -, als Anspruchsberechtigte, Personengesellschaft, Sozialstaatsprinzip, Vermögensgesetz, Antrag nach |
| Stichwort: | Sozialstaatsprinzip |
| Leitsatz: | 1. Eine Kommanditgesellschaft ist als Personengesellschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 AusglLeistG keine "natürliche Person" und hat damit aus eigenem Recht keinen Anspruch auf eine staatliche Ausgleichsleistung für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. 2. Ein bei Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes noch anhängiger Antrag, den eine Kommanditgesellschaft nach dem Vermögensgesetz für Vermögenswerte nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG gestellt hat, wahrt für das Begehren auf Ausgleichsleistungen auch der nach § 1 Abs. 1 und 2 AusglLeistG möglicherweise materiell anspruchsberechtigten Gesellschafter die Ausschlussfrist des § 6 Abs. 1 Satz 3 AusglLeistG. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 16.07 | |
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