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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSsozialrechtliches Verwaltungsverfahren 

sozialrechtliches Verwaltungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 11 AL 12/07 R vom 27.08.2008

Bei Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ist das für die Berücksichtigung von Fahrkosten für eine monatliche Familienheimfahrt vorgeschriebene Merkmal der "erforderlichen auswärtigen Unterbringung" bereits dann gegeben, wenn die Entfernung zwischen der konkreten Ausbildungsstätte und dem Familienwohnort so groß ist, dass tägliche Pendelfahrten unzumutbar sind; unerheblich ist, ob am Familienwohnort oder im Tagespendelbereich eine geeignete Ausbildung möglich gewesen wäre.

BSG – Urteil, B 8/9b AY 1/07 R vom 17.06.2008

1. Eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, die höhere Leistungen in entsprechender Anwendung des SGB XII (AnalogLeistungen) für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG nach einem 36-bzw 48-monatigen Vorbezug von Leistungen nach § 3 AsylbLG (Grundleistungen) ausschließt, setzt ein auf die Aufenthaltsverlängerung zielendes vorsätzliches, sozialwidriges Verhalten unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls voraus; hierfür genügt nicht schon die Inanspruchnahme einer ausländerrechtlichen Duldung, wenn es dem Ausländer möglich und zumutbar wäre, freiwillig auszureisen (Aufgabe von BSG vom 8.2.2007 - B 9b AY 1/06 R = SozR 4-3520 § 2 Nr 1).

2. Die Vorbezugszeit kann ausschließlich mit Grundleistungen nach § 3 AsylbLG erfüllt werden; die mit Wirkung vom 28.8.2008 erfolgte Ausdehnung der Vorbezugszeit auf 48 Monate erfasst auch Leistungsberechtigte, die wegen der zuvor geltenden kürzeren Vorbezugszeit von 36 Monaten bereits Analog-Leistungen bezogen haben.

3. Eine Beeinflussung der Aufenthaltsdauer liegt schon dann vor, wenn bei generell-abstrakter Betrachtungsweise das rechtsmissbräuchliche Verhalten typischerweise die Aufenthaltsdauer verlängern kann.

BSG – Urteil, B 10 LW 1/07 R vom 23.01.2008

Ein Stipendium ist grundsätzlich kein dem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen vergleichbares Einkommen, das eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte ermöglicht.

BSG – Urteil, B 8/9b SO 12/06 R vom 11.12.2007

Zur Frage, wann ein Empfänger von Arbeitslosengeld II neben diesen Leistungen vom zuständigen Träger der Sozialhilfe Leistungen zur Haushaltshilfe beanspruchen kann.

BSG – Urteil, B 11b AS 15/06 R vom 05.09.2007

Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II kann die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht ganz oder teilweise als privilegiertes Einkommen angesehen werden.

BSG – Urteil, B 2 U 38/05 R vom 20.03.2007

Die Aussparungsregelung des § 48 Abs 3 SGB X findet auch bei solchen Fehlern des Ursprungsbescheides entsprechende Anwendung, welche den Grund einer Leistung - etwa eine zu Unrecht als Folge einer Berufskrankheit anerkannte Gesundheitsstörung - erfassen (Bestätigung von BSG vom 15.9.1988 - 9/4b RV 15/87 R = SozR 1300 § 48 Nr 51; Bestätigung von BSG vom 31.1.1989 - 2 RU 16/88 = SozR 1300 § 48 Nr 54 und von BSG vom 18.3.1997 - 2 RU 19/96 = BSGE 80, 119 = SozR 3-1300 § 48 Nr 61).

BSG – Urteil, B 2 U 27/06 R vom 20.03.2007

Auch bei der Rücknahme eines Verwaltungsaktes nach § 45 SGB X ist der Beurteilung des medizinischen Ursachenzusammenhangs der Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (Bestätigung von BSG vom 2.11.1999 - B 2 U 47/98 R = SozR 3-1300 § 48 Nr 67).

BSG – Urteil, B 2 U 41/05 R vom 10.10.2006

Auch ein schon nach dem SGB XI Pflegebedürftiger kann nach Eintritt eines Versicherungsfalls, der zur Verschlimmerung seiner Pflegebedürftigkeit führt, Anspruch auf Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben.

BSG – Urteil, B 2 U 24/05 R vom 05.09.2006

1. Im Zugunstenverfahren nach § 44 SGB X haben Verwaltung und Gerichte auch ohne neues Vorbringen des Antragstellers zu prüfen, ob bei Erlass des bindend gewordenen Verwaltungsakts das Recht unrichtig angewandt wurde (Abgrenzung von BSG vom 3.2.1988 - 9/9a RV 18/86 = BSGE 63, 33 = SozR 1300 § 44 Nr 33; Abgrenzung von BSG vom 3.4.2001 - B 4 RA 22/00 R = BSGE 88, 75 = SozR 3-2200 § 1265 Nr 20).

2. Solange ein bei der Arbeit unter Alkoholeinfluss stehender Versicherter mit der zum Unfall führenden Verrichtung ausschließlich betriebliche Zwecke verfolgt, kann der sachliche Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit nur verneint werden, wenn der Betreffende so alkoholisiert war, dass er nicht mehr zu einer dem Unternehmen dienenden zweckgerichteten Ausübung seiner Tätigkeit in der Lage war (Weiterführung von BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R = BSGE 94, 262 = SozR 4-2700 § 8 Nr 14).

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