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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSsozialrechtlich handlungsunfähiges Kind 

sozialrechtlich handlungsunfähiges Kind

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 9/9a VG 1/07 R vom 11.12.2008

Ein sozialrechtlich handlungsunfähiges Kind, das von seinen Eltern sexuell missbraucht worden ist, muss sich ein Verschulden des Jugendamts als gesetzlicher Vertreter erst dann zurechnen lassen, wenn diesem im Rahmen der Personensorge auch das Recht übertragen worden ist, Beschädigtenversorgung nach dem OEG zu beantragen. Die sich aus § 97 S 1 SGB VIII ergebende Antragsbefugnis des Jugendamts ist insoweit unerheblich.

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