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Sozialplananspruch bei Tod des Arbeitnehmers

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 1 AZR 322/05 vom 27.06.2006

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Sozialplananspruch bei Tod des Arbeitnehmers
Stichwort:Sozialplananspruch bei Tod des Arbeitnehmers
Leitsatz:Ein Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan kann nur vererbt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Todes des Arbeitnehmers bereits entstanden war. Haben die Betriebsparteien den Zeitpunkt der Entstehung des Abfindungsanspruchs nicht ausdrücklich geregelt, ist er durch Auslegung des Sozialplans zu ermitteln. Dabei ist im Falle einer Betriebsstilllegung insbesondere zu berücksichtigen, dass dem Arbeitnehmer regelmäßig keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen, wenn er vor der betriebsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses stirbt.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 322/05




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