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Sozialplanabfindung bei "betriebsbedingter" Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 1 AZR 346/07 vom 26.08.2008

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Aufhebungsvertrag, Betriebsverfassungsrecht - Formwirksamkeit eines Aufhebungsvertrags, Auslegung eines Sozialplans, Sozialplanabfindung bei "betriebsbedingter" Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Stichwort:Sozialplanabfindung bei "betriebsbedingter" Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:1. Nimmt der Arbeitnehmer das schriftliche Angebot des Arbeitgebers zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit Einschränkungen schriftlich an, kommt ein wirksamer Auflösungsvertrag wegen § 623 BGB iVm. § 150 Abs. 2, § 126 Abs. 2 BGB nur zustande, wenn auch der Arbeitgeber die - veränderte - Vertragsurkunde erneut unterzeichnet.

2. Ist ein Sozialplananspruch davon abhängig, dass das Arbeitsverhältnis "betriebsbedingt" beendet wurde, setzt dies regelmäßig voraus, dass der bisherige Arbeitsplatz des Mitarbeiters weggefallen ist und dieser auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb weiterbeschäftigt wird. Daran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer im Gemeinschaftsbetrieb lediglich von einem zum anderen Arbeitgeber wechselt.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 346/07




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