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Sozialplanabfindung

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Urteil, 6 Sa 695/08 vom 03.12.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Sozialplan, Sozialplanabfindung, Eigenkündigung
Stichwort:Sozialplanabfindung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 6 Sa 695/08



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 153/08 vom 26.08.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB
Schlagworte:Sozialplanabfindung, Stichtagsregelung, Aufhebungsvertrag: Nachbesserungsklausel, Vertragsauslegung
Stichwort:Sozialplanabfindung
Leitsatz:Schließen die Arbeitsvertragsparteien im Hinblick auf eine geplante Betriebsänderung einen Aufhebungsvertrag unter Zahlung einer Abfindung und vereinbaren sie, dass der Arbeitnehmer Leistungen aus einem noch abzuschließenden Sozialplan bekommen solle, falls dieser günstiger sei, so hat eine solche Nachbesserungsklausel regelmäßig den Sinn, dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sozialplanleistungen gerade für den Fall einzuräumen, dass der Arbeitnehmer vom zeitlichen Geltungsbereich des Sozialplans wegen seines frühzeitigen Ausscheidens nicht mehr erfasst wird (BAG Urt. v. 06.08.1997 - 10 AZR 66/97 ).

Schließen die Parteien indessen zur Beendigung eines Kündigungsschutzprozesses einen Aufhebungsvergleich unter Zahlung einer Abfindung und vereinbaren zugleich, dass für den Fall, dass noch vor dem Ausscheiden des Klägers ein Sozialplan in Kraft tritt, der von seinem zeitlichen und persönlichen Anwendungsbereich auch den Kläger erfasst, die einzelvertragliche Abfindung auf eine etwaige höhere Abfindung aus dem Sozialplan angerechnet wird, handelt es sich nicht um eine Nachbesserungsklausel, sondern um eine Anrechnungsklausel. Diese kommt nur zum Tragen, wenn der Arbeitnehmer unter den Geltungsbereich des künftigen Sozialplans fällt, d.h. einen betriebsverfassungsrechlichen Anspruch auf die Sozialplanabfindung erwirbt.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 153/08

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 10 Sa 573/08 vom 22.08.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, AGG
Schlagworte:Sozialplanabfindung, Gleichbehandlung, Altersdiskriminierung
Stichwort:Sozialplanabfindung
Leitsatz:1. Eine Sozialplanregelung, wonach sich die zu beanspruchende Sozialplanabfindung für ältere Arbeitnehmer um einen Betrag kürzt, der kontinuierlich mit jedem Lebensmonat nach Vollendung des 60. Lebensjahres um 1/60 ansteigt, verstößt jedenfalls dann nicht gegen § 75 Abs. 1 BetrVG und den von den Betriebspartnern danach zu beachtenden Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn der mit einer Sozialplanabfindung verfolgte Zweck, den betroffenen Arbeitnehmern eine Überbrückungshilfe bis zu einem neuen Arbeitsverhältnis oder bis zum Beginn des Altersruhegeldes zu gewähren, angesichts der Höhe des auch nach Kürzung verbleibenden Abfindungsbetrages nicht in Frage steht.

2. Eine solche Regelung beinhaltet auch keinen Verstoß gegen das AGG.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 Sa 573/08

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 Sa 297/08 vom 20.08.2008

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG, BGB, ZPO
Schlagworte:Sozialplanabfindung
Stichwort:Sozialplanabfindung
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 Sa 297/08


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