JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sozialhilfeträger
| Rechtsgebiete: | BSHG, SGB X |
| Schlagworte: | Heim, Zuständigkeitsbereich, Hilfeempfängerin, Sozialkosten, Sozialhilfeträger |
| Stichwort: | Sozialhilfeträger |
| Leitsatz: | Für den Erstattungsanspruch nach § 103 BSHG, § 2 Abs. 3 Satz 2 SGB X kann auch auf einen gewöhnlichne Aufenthalt vor 1949 abgestellt werden. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 B 3/07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII, SGB X |
| Schlagworte: | Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Jugendhilfeträger, Kostenerstattung, Nachrang, Rechtmäßigkeit, Sozialhilfeträger, Vorrang |
| Stichwort: | Sozialhilfeträger |
| Leitsatz: | 1. Ein Nachrang der Jugendhilfe gegenüber der Eingliederungshilfe wegen geistiger Behinderung nach § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII steht dem Kostenerstattungsanspruch des früher örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers gegen den örtlich zuständig gewordenen Jugendhilfeträger nach § 89 c SGB VIII nicht entgegen. 2. Maßnahmen der Jugendhilfe sind auch dann rechtmäßig, wenn sie gegenüber ebenfalls in Betracht kommenden Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII nachrangig sind. 3. Dem Kostenerstattungsanspruch nach § 89 c SGB VIII lässt sich nicht entgegenhalten, der erstattungsberechtigte früher örtlich zuständige Jugendhilfeträger könne wegen des Vorrangs der Eingliederungshilfe gegenüber der Jugenhilfe die Erstattung seiner Aufwendungen von dem Träger der Sozialhilfe verlangen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LB 90/07 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG, SGB X |
| Schlagworte: | Kostenerstattung, Sozialhilfeträger, Verjährung, Rücksichtnahmegebot |
| Stichwort: | Sozialhilfeträger |
| Leitsatz: | 1. Das Rücksichtnahmegebot gem. § 86 SGB X steht der Einrede der Verjährung grundsätzlich nicht entgegen und lässt es in der Regel auch nicht als ermessensfehlerhaft erscheinen, wenn dem Erstattungsberechtigten nach Ablauf des Zeitraumes, für den auf die Einrede der Verjährung verzichtet wurde, nicht noch eine größere Zeitspanne für gütliche, außergerichtliche Einigungsversuche eingeräumt wird. 2. Das VG geht in Übereinstimmung mit dem Niedersächsischen OVG (FEVS 54, 564; FEVS 54, 64) und dem OVG Rheinland-Pfalz (Urteil v. 15.1.2004 - 12 A 11823/03 OVG - juris) davon aus, dass mit der Entscheidung des Erstattungspflichtigen i. S. des § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X ( i. d. F. d. Bek. v. 18.1.2001, BGBl. I, S. 1983) das sozialrechtliche Leistungsverhältnis zwischen Erstattungspflichtigem und Hilfeempfänger angesprochen wird und nicht - wovon der Kläger mit seinen Ausführungen zur Ablehnung oder Anerkennung der Erstattungspflicht ausgeht - das erstattungspflichtige Verhältnis der beiden Sozialhilfeträger. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 L 358/04 | |
| Rechtsgebiete: | SGB X, BGB |
| Schlagworte: | Erstattungsanspruch, Sozialhilfeträger, Prozesszinsen |
| Stichwort: | Sozialhilfeträger |
| Leitsatz: | 1. § 108 Abs. 2 SGB X steht einem Anspruch auf Prozesszinsen in entsprechender Anwendung von § 291 BGB für Erstattungsansprüche zwischen Sozialhilfeträgern nicht entgegen. 2. Im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Prozesszinsen in entsprechender Anwendung von § 291 BGB kommt es auf eine "schuldhafte" oder "zurechenbare" Veranlassung des Prozesses nicht an. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 L 325/05 | |
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