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Sozialhilfeleistung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11206/04.OVG vom 21.10.2004

Rechtsgebiete:BSHG, SGB X
Schlagworte:Anspruch, Anwendung, entsprechende Anwendung, erlöschen, Ersatz, Erstattung, Gewährung, Hilfe, Kenntnis, Kosten, Kostenersatz, Kostenersatzanspruch, Kostenersatzbescheid, Kostenerstattung, Leistung, Rückforderungsbescheid, Rückforderung, Rücknahmebescheid, Rücknahme, reformatio in peius, Sozialhilfe, Sozialhilfegewährung, Sozialhilfeleistung, Sozialhilferecht, Sozialhilfeträger, sozialwidriges Verhalten, Verböserung, Verhalten, Widerspruchsbehörde, Widerspruchsbescheid
Stichwort:Sozialhilfeleistung
Leitsatz:Ein Kostenersatzanspruch nach § 92 a Abs. 4 BSHG wegen zu Unrecht erbrachter Leistungen der Sozialhilfe erlischt in entsprechender Anwendung von Absatz 3 Satz 1 dieser Vorschrift in drei Jahren vom Ablauf des Jahres an, in dem die Hilfe gewährt worden ist. Ergeht vor Ablauf dieser Frist kein Rücknahmebescheid gegenüber dem Leistungsempfänger, so entsteht kein Kostenersatzanspruch nach § 92 a Abs.4 BSHG.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11206/04.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11823/03.OVG vom 15.01.2004

Rechtsgebiete:BSHG, SGB X, BGB
Schlagworte:Sozialhilfe, Sozialhilferecht, Sozialhilfeleistung, Sozialhilfeträger, Kosten, Kostenerstattung, Kostenerstattungsanspruch, Kostenerstattungspflicht, Erstattungspflicht, Erstattungsverfahren, abschließend entschieden, erstattungsberechtigt, erstattungsverpflichtet, Leistungsträger, Leistungspflicht, Leistung, Entscheidung, Kenntnis, Ausschlussfrist, Verjährungsfrist, Verjährung, Frist, Beginn, Regelungslücke, Analogie, analoge Anwendung, Umzug
Stichwort:Sozialhilfeleistung
Leitsatz:Der Kostenerstattungsanspruch aufgrund des Umzuges eines Sozialhilfeempfängers nach § 107 Abs. 1 BSHG verjährt in analoger Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 1 SGB X (Fassung 2001) in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von allen seinen Erstattungsanspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11823/03.OVG


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