Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterSSozialhilfebezug 

Sozialhilfebezug

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 32.07 vom 26.08.2008

1. Die Berechnung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG notwendigen Bedarfs und des erforderlichen Einkommens richtet sich bei erwerbsfähigen Ausländern nach den entsprechenden Bestimmungen des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs SGB II über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

2. Bei erwerbsfähigen Ausländern sind bei der Ermittlung des zur Sicherung des Lebensunterhalts im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG erforderlichen Einkommens von dem Erwerbseinkommen sämtliche in § 11 Abs. 2 SGB II angeführten Beträge abzuziehen. Dies gilt auch für den Freibetrag bei Erwerbstätigkeit nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 30 SGB II und die Pauschale nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 ME 64/07 vom 05.03.2007

Bezogen auf die Belange des Ausländers, die gegen den Widerruf eines Aufenthaltstitels sprechen, hat die Ausländerbehörde bei ihrer Ermessensentscheidung neben den offenkundigen und ihr bekannten Belangen des Ausländers auch die im Rahmen der Anhörung vom Ausländer geltend gemachten Belange mit einzustellen; insoweit ist der Ausländer verpflichtet, seine Belange und für ihn günstige Umstände gegenüber der Ausländerbehörde geltend zu machen (aufenthaltsrechtliche Mitwirkungspflicht)

Macht der Ausländer erst im gerichtlichen Verfahren Belange oder für ihn günstige Umstände geltend, die weder offenkundig noch der Ausländerbehörde bekannt gewesen sind, ergibt sich eine Ermessensfehlerhaftigkeit der Widerrufsentscheidung nicht aus dem Umstand, dass die Ausländerbehörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Entscheidung nicht berücksichtigen konnte.

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Ausländerbehörde bei ihrer Widerrufsentscheidung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG u.a. maßgeblich darauf abstellt, ob der Ausländer wirtschaftlich integriert ist.

Ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit eines Widerrufs eines Aufenthaltstitels kann sich auch aus fiskalischen Gründen ergeben (hier: staatliche Sozialleistungen im erheblichen Umfang)

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 11717/03.OVG vom 12.03.2004

Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet, von denen die erste bereits über eine Aufenthaltsbefugnis verfügt und die zweite aufgrund von Duldungen seit mehreren Jahren an der Lebensgemeinschaft teilhat, so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch der Zweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen.

Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Sozialhilfebezug - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum