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Sozialhilfebedürftigkeit

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 4 MB 45/04 vom 22.06.2004

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Aufenthalt, Ausländer, Ausweisung, Ehe, Sozialhilfebedürftigkeit
Stichwort:Sozialhilfebedürftigkeit
Leitsatz:Bei einem mit einer deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländer ist die Sozialhilfebedürftigkeit kein Ausweisungsgrund. Die in Artikel 6 GG zum Ausdruck kommende Wertentscheidung hindert in diesem Fall die Ausübung von Ermessen gemäß § 45 Abs. 1 AuslG.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 4 MB 45/04




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