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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 17.02 vom 10.07.2003

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Kostenersatz durch Erben, Haftung der Erben für Sozialhilfeaufwendungen, Sozialhilfeaufwendungen, Kostenersatz durch Erben
Stichwort:Sozialhilfeaufwendungen
Leitsatz:1. Kostenersatzansprüche nach § 92 c BSHG gegen die Erben des vor dem Hilfeempfänger verstorbenen Ehegatten und gegen die Erben des Hilfeempfängers selbst entstehen unabhängig voneinander kraft Gesetzes mit dem Tode des Erblassers.

2. Dem Kostenersatzanspruch gegen die Erben des vorverstorbenen Ehegatten des Hilfeempfängers kann nicht entgegengehalten werden, vorrangig hafteten die Erben des nachverstorbenen Hilfeempfängers, vielmehr haften beide Erben bzw. Erbengruppen nebeneinander in dem jeweils durch § 92 c Abs. 1 Satz 2 BSHG bezeichneten Umfang.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 17.02




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