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Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 250/03 vom 09.03.2004

Rechtsgebiete:LSA-KAG, LSA-GemHVO, KrW/AbfG
Schlagworte:Kostenunterdeckung, Kalkulation, Nachkalkulation, Kalkulationszeitraum, Kalkulationszeitraum, nächster, Gebührenbescheid, Erstellung : Dritter, Gebührensatz, nichtiger, Gebührensatz : Nichtigkeit, Nichtigkeit, Heilung, Gebührensatzobergrenze, Kostendeckung, Kreistagsbeschluss, Ermessen, Gesichtspunkt, sozialer, Ergebniskontrolle
Stichwort:sozialer
Leitsatz:1. Der Begriff des Kalkulationszeitraums i. S. des § 5 Abs. 2c KAG LSA ist identisch mit demjenigen i. S. des § 5 Abs. 2b KAG LSA. Er wird durch den kommunalen Abgabengläubiger festgelegt.

2. Aus der (bis zum sog. Investitionserleichterungsgesetz von 2003 geltenden) Fassung der 1. Va-riante des § 5 Abs. 2c KAG LSA (Kostenüberdeckung innerhalb eines Jahres) lässt sich für die 2. Variante (Kostenunterdeckung) nicht der "Umkehrschluss" ziehen, dass der Zeitraum für die Kostenunterdeckung volle drei Jahre beträgt.

3. Überlässt es die Kommune einem Dritten, die Gebührenbescheide zu erstellen, so dürfen die dafür aufgewendeten Kosten nur in die Kalkulation eingestellt werden, wenn die Leistung durch Dritte in der Satzung geregelt ist.

Die Satzung muss zur Abgabenverwaltung ermächtigen; dass sie die Abfallentsorgung durch Dritte zulässt, reicht nicht aus.

4. Fehler der Gebührenkalkulation oder deren Fehlen führen grundsätzlich zur Nichtigkeit des Ge-bührensatzes. Ob die Gerichte den Gebührensatz im Ergebnis allein deshalb halten" können, weil Unterlagen eingereicht worden sind, welche einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA (Kostenüberschreitungsverbot) nicht erkennen lassen, bleibt offen.

5. Eine spätere "Heilung" (im gerichtlichen Verfahren) dürfte sich jedenfalls nur dadurch herbeiführen lassen, wenn sich die Gebührensatzobergrenze als nicht überschritten erweist u n d der Kreistag auf dieser Grundlage nachträglich sein Ermessen ausübt, ob er die volle mögliche Gebühr erheben will (§ 5 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA, 2. Halbsatz; § 5 Abs. 3 Satz 3 KAG LSA).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 250/03



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 35.97 vom 19.11.1998

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB, EV, GG, TreuhG, VwGO, VZOG
Schlagworte:Klagebefugnis, Vermögenszuordnung und fehlende Klagebefugnis, Anwartschaftsrecht, dingliches, Finanzvermögen (MfS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und Finanzvermögen, Zuführung zu neuen sozialen oder öffentlichen Zwecken, Zweck, sozialer, sozialer Zweck, "Wegerwerb" eines Vermögensgegenstands aus Volksvermögen, Volksvermögen, Erwerb von - vor Zuordnung, Unwirksamkeit (eines Erwerbs i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG), Feststellung der Unwirksamkeit, Erwerb, Unwirksamkeit, Verfügungsbefugnis, entfallene - bei Vollendung einer Grundstücksveräußerung, Grundstücksveräußerung, "schwebende" im Beitrittszeitpunkt, Beitritt der DDR und "schwebende" Grundstücksveräußerung, gestreckter Erwerbstatbestand, Eintragung im Grundbuch, fehlende - zum Beitrittszeitpunkt, Grundbucheintragung, Gemeinde, Rat der Gemeinde, Kommunalverfassung (DDR), Verfügungsverbot, Veräußerungsverbot, Verbot, über volkseigenes Vermögen zu verfügen, Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz, Heilungsvorschrift, Heilungsvorschrift, Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz, "Stasi-Vermögen", NVA-Vermögen, Treuhandanstalt, unlautere Machenschaften, Machenschaften, unlautere, gutgläubiger Erwerb, Nichtigkeit (i.S.v. § 68 ZGB), Vermögenszuordnung und Übergang von Verbindlichkeiten, Verbindlichkeit, konkret auf den zugeordneten Vermögensgegenstand bezogene -, Eigentumsverschaffungsanspruch gegenüber Zuordnungsberechtigtem, Zuordnungsberechtigter und übergegangene Verbindlichkeit, "dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est".
Stichwort:sozialer
Leitsatz:Leitsätze:

1. Zur Klagebefugnis von privaten Erwerbern gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid.

2. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG kann durch die Vermögenszuordnungsbehörde auch die Unwirksamkeit eines vor dem Beitritt der DDR (3. Oktober 1990) durch notariellen Veräußerungsvertrag eingeleiteten und nicht mehr durch Eintragung im Grundbuch vollendeten Erwerbs eines früher volkseigenen Grundstücks festgestellt werden.

3. Zum Verhältnis der Heilungsvorschriften in Art. 233 § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EGBGB zu Art. 233 § 2 Abs. 2 Satz 3 EGBGB.

4. Unter der Voraussetzung eines nach DDR-Recht gültigen Grundstücksveräußerungsvertrags kann trotz beitrittsbedingt entfallener Verfügungsbefugnis des Veräußerers die Vollendung des Erwerbs auch gegenüber dem Vermögenszuordnungsberechtigten beansprucht werden.

Urteil des 3. Senats vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 35.97 -

I. VG Berlin vom 09.07.1997 - Az.: VG 15 A 481.94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 35.97


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