JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sozialeinrichtung
| Rechtsgebiete: | GVG, ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Rechtsweg, Zuständigkeit, Sozialeinrichtung, Pensionskasse, Nichtabhilfebeschluss |
| Stichwort: | Sozialeinrichtung |
| Leitsatz: | 1) Ist ein Nichtabhilfebeschluss im Beschwerdeverfahren fehlerhaft allein von der Vorsitzenden statt von der Kammer erlassen (hier: Verfahren nach § 17 a GVG) zwingt das nicht zur Zurückverweisung. 2) Pensionskassen sind keine Sozialeinrichtungen i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG, wenn sie nicht nur bestimmten Mitgliedsunternehmen offenstehen, sondern unbeschränkt Versicherungleistungen anbieten. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 8 Ta 259/07 | |
| Rechtsgebiete: | StiftG, LStiftG |
| Schlagworte: | Stiftung, öffentlich-rechtliche Stiftung, kirchliche Stiftung, Krankenhaus, Hospitäler, Krankenpflege, Armenpflege, Waisenhäuser, Sozialeinrichtung, Wohlfahrtseinrichtung, Hospitien, Hospitienkommission, Verstaatlichung, |
| Stichwort: | Sozialeinrichtung |
| Leitsatz: | Die Stiftung "Vereinigte Hospitien" in Trier ist keine kirchliche Stiftung. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11376/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | PersVG LSA, LHO |
| Schlagworte: | Sozialeinrichtung, Ordnung : Dienststelle, Verhalten, Parkplatz, Nutzungsentgelt, Weisung, interne, Behörde, übergeordnete Normvollzug, Personalrat, örtlicher Stufenvertretung |
| Stichwort: | Sozialeinrichtung |
| Leitsatz: | Die Einführung eines Entgelts für die Nutzung des behördeneigenen Parkplatzes ist als Maßnahme zur Regelung der Ordnung der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten gem. § 65 Abs. 1 Nr. 12 PersVG LSA mitbestimmungspflichtig. Eine die Mitbestimmung ausschließende gesetzliche Regelung gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 PersVG LSA liegt nur vor, wenn der Gesetzgeber den Sachverhalt unmittelbar selbst geregelt hat, es also zum Vollzug keines Ausführungsakts bedarf. Der örtliche Personalrat ist auch dann mitbestimmungsberechtigt, wenn die Maßnahme auf eine interne Weisung der übergeordneten Dienststelle zurückgeht. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 5 L 19/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BPersVG, StiftG |
| Schlagworte: | Stiftung, öffentlich -rechtliche-, Stiftungsaufsicht, kirchliche Stiftung, Armenwesen, Träger, Krankenhaus, Sozialeinrichtung, christliche Caritas, französisches Recht, Säkularisation, Verstaatlichung, Kirchenautonomie, Autonomie, Kirche, Personalvertretung, kirchliche Einrichtung, altes Kirchenvermögen, Hospitienkommission, Selbstverständnis |
| Stichwort: | Sozialeinrichtung |
| Leitsatz: | 1. Die Personalvertretung ist an dem (Außen-)Rechtsverhältnis zwischen einer öffentlich-rechtlichen Stiftung und der Stiftungsaufsichtsbehörde, bei dem es um die Feststellung insbesondere der kirchlichen Eigenschaft der Stiftung geht, nicht derart beteiligt, dass eine Beiladung als "Anderer" im Sinne des § 65 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) möglich wäre; vielmehr beschränkt sich die Beteiligungsfähigkeit einer Personalvertretung auf den "Innenrechtsstreit" nach Personalvertretungsrecht. 2. Zum Fehlen der kirchlichen Eigenschaft bei einer öffentlich-rechtlichen Stiftung, die zwar zu wesentlichen Teilen aus mittelalterlichem kirchlichen Stiftungsvermögen hervorgegangen ist, indessen in der Zeit der Einverleibung der linksrheinischen Gebiete in den französischen Staat infolge des Friedens von Lunéville 1801 als Vermögen der geschlossenen Armenpflege in staatliche Verwaltung übergeleitet worden ist. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10146/03.OVG | |
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