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Soziale Pflegeversicherung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 12 P 3/06 R vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:SGB IV, SGB XI, EWGV 1408/71, EGV 883/2004
Schlagworte:Soziale Pflegeversicherung - kein Recht auf freiwillige Weiterversicherung nach § 26 Abs 2 S 1 SGB XI für Rentner mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Spanien) bei Vorliegen einer Pflichtversicherung am Aufenthaltsort - Vorrang des Gemeinschaftsrechts
Stichwort:Soziale Pflegeversicherung
Leitsatz:Einem Rentner mit Wohnsitz in Spanien, der sowohl eine Rente des deutschen als auch eine Rente eines spanischen Rentenversicherungsträgers bezieht, steht ein Recht auf Weiterversicherung in der sozialen Pflegeversicherung nicht zu.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 P 3/06 R



BSG – Urteil, B 12 P 2/06 R vom 29.11.2006

Rechtsgebiete:SGB IV, SGB V, SGB XI, GG
Schlagworte:Soziale Pflegeversicherung, freiwillig versicherter Rentner in der Krankenversicherung, Beitragspflicht von Arbeitsentgelten aus einer geringfügigen Beschäftigung, Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Soziale Pflegeversicherung
Leitsatz:Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung eines in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherten ist als beitragspflichtige Einnahme zur Beitragsbemessung in der sozialen Pflegeversicherung auch dann heranzuziehen, wenn der Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung hieraus keine Beiträge zu zahlen hat.
Volltext: BSG - Urteil, B 12 P 2/06 R

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11887/04.OVG vom 04.03.2005

Rechtsgebiete:BVO, SGB XI
Schlagworte:Beihilfe, Beihilfenverordnung, soziale Pflegeversicherung, Pflegefall, Pflegebedürftigkeit, dauernde Pflegebedürftigkeit, Pflegebedürftiger, schwerstpflegebedürftig, Pflegestufe, häusliche Pflege, Betreuung, Pflegeleistungen, ambulante Pflege, Berufspflegekräfte, Pflegedienst, andere geeignete Personen, nicht gewerblich tätige Pflegepersonen, selbst beschaffte Pflegehilfen, Kombinationspflege, Verhinderungspflege, Ersatzpflege, Ersatzpflegekraft, Aufwendungen, Pauschalbeihilfe, Pauschalierung, Gleichbehandlung, Analogie, Regelungslücke, Regelungssystem, Sicherungssystem, Eigenvorsorge, ergänzende Hilfeleistung, Fürsorgepflicht, Fürsorgegrundsatz, Fürsorgegedanke, amtsangemessene Lebensführung
Stichwort:Soziale Pflegeversicherung
Leitsatz:Bei Inanspruchnahme einer Pauschalbeihilfe nach § 6 Abs. 4 BVO sind weitergehende Aufwendungen für eine Verhinderungspflege (hier: urlaubsbedingte Abwesenheit der Ehefrau) durch andere geeignete Personen nicht beihilfefähig.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11887/04.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 2206/01 vom 14.05.2002

Rechtsgebiete:GG, SGB XI, LPflG, LHO
Schlagworte:Soziale Pflegeversicherung, Pflegeeinrichtung, Pflegeheim, Landespflegeplan, Kreispflegeplan, Pflegeheimverzeichnis, Förderung, Fördermittel, Förderklage, Subvention, Investition, Versorgung, Versorgungsstruktur, Bedarfsprüfung, Bedarfsgerechtigkeit, Beiladung
Stichwort:Soziale Pflegeversicherung
Leitsatz:1. Die Klage des Trägers eines Pflegeheims auf Bewilligung von Fördermitteln setzt nicht voraus, dass das Pflegeheim in den Landes- oder Kreispflegeplan aufgenommen und dies bestandskräftig festgestellt ist. Die Überprüfung der Pflegeplanung erfolgt erst im Förderprozess.

2. Zur Förderklage gegen den Landeswohlfahrtsverband ist der Träger der Kreispflegeplanung beizuladen.

3. Die Förderung einer bereits durchgeführten Investitionsmaßnahme kann nach dem Landespflegegesetz grundsätzlich nicht verlangt werden. Anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Bewilligung zuvor beantragt worden war und wenn die Durchführung der Investitionsmaßnahme keinen Aufschub duldete.

4. Die Pflegeplanung und die Pflegeheimförderung haben in quantitativer Hinsicht zum Ziel, eine zahlenmäßig ausreichende pflegerische Grundversorgung in der ambulanten und der stationären Pflege zu gewährleisten. Ferner dienen sie in qualitativer Hinsicht dazu, die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der pflegerischen Versorgungsstruktur beständig weiter zu verbessern.

5. In die Pflegeplanung und in die Pflegeheimförderung sind grundsätzlich alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen im Sinne von § 72 SGB XI einzubeziehen. Es ist nicht zulässig, die Planung und Förderung nur auf einen Teil der zugelassenen Pflegeeinrichtung zu beschränken und andere von vornherein und auf Dauer allein deshalb unberücksichtigt zu lassen, weil in dem betreffenden Gebiet ein Überangebot an Pflegeheimen bestehe.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 2206/01


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