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Soziale Auswahl bei freier höherwertiger Stelle und Namensliste

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 14 Sa 1079/07 vom 14.01.2008

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Soziale Auswahl bei freier höherwertiger Stelle und Namensliste
Stichwort:Soziale Auswahl bei freier höherwertiger Stelle und Namensliste
Leitsatz:1. Die nach § 1 Abs. 5 KSchG erforderliche Schriftform für eine als Anlage zu einem Interessenausgleich angefertigte Namensliste ist nur gewahrt, wenn die Namensliste bei Unterzeichnung des Interessenausgleichs mit diesem fest verbunden ist (im Anschluss an BAG, Urteil vom 06.07.2006 - 2 AZR 520/05 - NZA 2007, 266 ff.).

2. Auf einen freien anderweitigen Arbeitsplatz kann sich ein Arbeitnehmer nicht berufen, wenn es sich dabei für ihn um eine Beförderungsstelle handelt.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 Sa 1079/07




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