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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 (3) Sa 1104/04 vom 25.08.2004

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Sozialauswahl, Sozialdatum, Betriebszugehörigkeit, Berücksichtigung unternehmensfremder Vordienstzeiten
Stichwort:Sozialdatum
Leitsatz:1. Eine einzelvertragliche Vereinbarung, die - unmittelbar durch Einschränkung der arbeitgeberseitigen Kündigungsmöglichkeit oder mittelbar durch Anrechnung unternehmensfremder Vordienstzeiten - einem Arbeitnehmer erhöhten Kündigungsschutz zugesteht, wirkt sich zu seinen Gunsten im Rahmen der Sozialauswahl aus, wenn die Vereinbarung wegen vorliegender Sachgründe keinen unverhältnismäßigen Eingriff in den durch § 1 Abs. 3 KSchG vermittelten Bestandsschutz der anderen Arbeitnehmer bedeutet.

2. Der Arbeitgeber hat bei seiner Auswahlentscheidung nach § 1 Abs. 3 KSchG regelmäßig die "Betriebszugehörigkeit" vor anderen Sozialkriterien zu berücksichtigen.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 (3) Sa 1104/04




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