JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sozialbindung
| Rechtsgebiete: | VwGO, DSchPflG |
| Schlagworte: | Denkmal, Denkmalzone, Denkmalschutz, Kulturdenkmal, Eigentümer, Eigentum, Erhaltungspflicht, Investitionen, Einschreiten, Umgebung, Erscheinungsbild, Denkmalwert, Fahrsilo, Recht, Abwehrrecht, subjektives Recht, objektives Recht, Rechtsverletzung, öffentliches Interesse, Gemeinwohl, Sozialbindung, Klagebefugnis |
| Stichwort: | Sozialbindung |
| Leitsatz: | Dem Eigentümer eines Kulturdenkmals steht gegen benachbarte Baumaßnahmen - über die im Eigentumsrecht wurzelnden Ansprüche hinaus - kein subjektives Recht auf Beachtung der Denkmalschutzbelange zu. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10076/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, ZPO, BbgVerf, Bbg VwGG, BbgNatSchG 2004, LWaldG, BbgJagdG, BbgJagdDV, VO über das Naturschutzgebiet Stechlin |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Verordnung über das Naturschutzgebiet Stechlin, gesetzlicher Parteiwechsel, Einbeziehung einer Änderungsverordnung, Antragsfrist, Übergangsregelung, Präklusion, Ausfertigungsmangel, unzureichende Bezugnahme auf Karten, gedankliche Schnur, Teilnichtigkeit, Heilung durch Änderungsverordnung, Waldeigentümer, Einschränkungen der forstwirtschaftlichen Grundstücksnutzung, Sozialbindung, Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit einbezogener Flächen, Schutzzwecke, Douglasien, Entwicklung naturferner Forsten zu an der potenziell natürlichen Vegetation ausgerichteten Mischwäldern, Interzeption, Pflügen, tiefes Fräsen, Bestimmtheit, Spätblühende Traubenkirsche, Wasservogelrastgebiete |
| Stichwort: | Sozialbindung |
| Leitsatz: | Zur Herstellung von Ausfertigungsmängeln bei unzureichender Bezugnahme auf an Behördenstelle hinterlegte Flurkarten. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 11 A 7.05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, NWG |
| Schlagworte: | Baugebiet, Duldungspflicht, Eigentum, Gewässer III. Ordnung, Oberflächenwasser, Sozialbindung |
| Stichwort: | Sozialbindung |
| Leitsatz: | Zur Ableitung von Oberflächenwasser aus Baugebieten durch einen im privaten Eigentum stehenden Graben (Gewässer III. Ordnung), der der Entwässrung landwirtschaftlich genutzter Flächen dient. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 LA 231/06 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-BrSchG, LSA-SOG, LSA-WG, GG, BGB |
| Schlagworte: | Brandschutz, Hilfeleistung, Feuerwehr, Pflichtaufgabe, Quecksilber, Verhaltensstörer, Zustandsstörer, Gefahrenabwehr, Gewässer, Wasser, Unglücksfall, Rechtsgut, bedeutendes, Verhalten, schuldhaftes, Verhalten : Dritter, Verunreinigung, Einleitung, Leistungsbescheid, Aufwendungsersatz, Träger : Feuerwehr, Sachherrschaft, Schrankenbestimmung, Inhaltsbestimmung, Sozialbindung |
| Stichwort: | Sozialbindung |
| Leitsatz: | 1."Unglücksfall" i. S. des Brandschutzrechts ist jedes Ereignis, das mit einer gewissen Plötzlichkeit eintritt und eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen bewirkt oder zu bewirken droht. Unerheblich ist, ob die Gefahrensituation durch schuldhaftes Verhalten Dritter versucht worden ist. Diese Voraussetzungen sind bei der Einleitung von Quecksilber in ein Gewässer zu bejahen, unabhängig davon, ob dies auf der Mitwirkung Dritter beruht. 2.Wird der Landkreis als untere Wasserbehörde tätig, so handelt die Feuerwehr in Trägerschaft einer Gemeinde im Rahmen dieses wasserbehördlichen Rechtsverhältnisses. Die Aufwendungen für die Hilfeleistung fallen nicht unter § 1 Abs. 1 BrSchG LSA. 3.Maßnahmen gegenüber dem Zustandsstörer i. S. des § 8 SOG LSA halten sich in der Regel im Rahmen der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG. Die Zustandsverantwortlichkeit beruht auf der durch die rechtliche bzw. tatsächliche Sachherrschaft vermittelten spezifischen Verbindung zur Gefahrenquelle, die den Inhaber der tatsächlichen Gewalt in die Lage versetzt, auf die Gefahr abwehrend einzuwirken. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 28/01 | |
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