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Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 29/04 vom 26.07.2005

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie
Stichwort:Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie
Leitsatz:1. Ein Punkteschema für die soziale Auswahl ist auch dann eine nach § 95 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie, wenn es der Arbeitgeber nicht generell auf alle künftigen betriebsbedingten Kündigungen, sondern nur auf konkret bevorstehende Kündigungen anwenden will.

2. Verletzt der Arbeitgeber in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht, kann ihm auf Antrag des Betriebsrats die Wiederholung des mitbestimmungswidrigen Verhaltens auf der Grundlage des allgemeinen Unterlassungsanspruchs gerichtlich untersagt werden.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 29/04




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