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Sozialauswahl bei Teilbetriebsveräußerung nach Betriebsschließung durch Insolvenzverwalter

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 4 (5) Sa 1095/02 vom 20.11.2002

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Sozialauswahl bei Teilbetriebsveräußerung nach Betriebsschließung durch Insolvenzverwalter
Stichwort:Sozialauswahl bei Teilbetriebsveräußerung nach Betriebsschließung durch Insolvenzverwalter
Leitsatz:Scheidet ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Betriebsschließung durch rechtswirksamen Aufhebungsvertrag mit dem Insolvenzverwalter aus dem Betrieb der Insolvenzschuldnerin aus und wird er danach von einem Betriebserwerber neu in einem vom Insolvenzverwalter übernommenen Teilbetrieb eingestellt, scheidet dieser Arbeitnehmer als vergleichbarer Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl in einem Kündigungsrechtsstreit eines anderen Arbeitnehmers über die Sozialwidrigkeit einer nach Betriebsschließung durch den Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung aus (Abweichung von LAG Düsseldorf vom 31.10.2002 - 5 Sa 911/02).
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 4 (5) Sa 1095/02




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