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sowjetisches Paßrecht.

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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 14.99 vom 13.04.2000

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Spätgeborener aus der früheren Sowjetunion, Abstammung von zwei deutschen Elternteilen, Angabe der deutschen Nationalität bei Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses, sowjetisches Paßrecht.
Stichwort:sowjetisches Paßrecht.
Leitsatz:Leitsatz:

Hat ein nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen Geborener (sog. Spätgeborener) bei Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses seine Nationalität mit "deutsch" angegeben, beweist dies in der Regel eine Überlieferung volksdeutschen Bewußtseins auch dann, wenn beide Elternteile deutsche Volkszugehörige sind und deren aus der Geburtsurkunde des Spätgeborenen ersichtliche Nationalität nach sowjetischem Paßrecht zwangsläufig als Nationalität des Spätgeborenen in dessen Inlandspaß zu übernehmen war.

Urteil des 5. Senats vom 13. April 2000 - BVerwG 5 C 14.99 -

I. VG Würzburg vom 18.12.1995 - Az.: VG W 8 K 95.48 -
II. VGH München vom 04.05.1998 - Az.: VGH 24 B 96.613 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 14.99




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