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sowie Veräußerung durch staatlichen Verwalter

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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 39.97 vom 16.07.1998

Rechtsgebiete:VermG, VwGO
Schlagworte:Entschädigungsberechtigung, Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und (Teil-) Bestandskraft, Bestandskraft, Berechtigtenfeststellung, Anfechtung der Berechtigtenfeststellung, Widerspruchsverfahren, "reformatio in peius", Nutzungsrecht, genossenschaftlich genutztes Grundstück, Eigenheim, auf der Grundlage eines Nutzungsrechts errichtetes - sowie Veräußerung durch staatlichen Verwalter, staatlicher Verwalter, Veräußerung eines Eigenheims sowie Entzug eines Nutzungsrechts durch -, entschädigungslose Enteignung, unlautere Machenschaft.
Stichwort:sowie Veräußerung durch staatlichen Verwalter
Leitsatz:Leitsätze:

Ein rechtlich betroffener Dritter kann die behördliche Feststellung der (Entschädigungs-)Berechtigung im Rahmen einer vom Anmelder erhobenen, auf Rückübertragung gerichteten Klage auch dann noch angreifen und sie damit zum Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung machen, wenn ein entsprechender Angriff im Widerspruchsverfahren nicht erfolgt ist (Bestätigung und Fortführung des Urteils vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt).

Veräußert der staatliche Verwalter ein auf genossenschaftlich genutztem Boden errichtetes Eigenheim (§ 291 ff. ZGB), nachdem der Eigentümer die DDR endgültig verlassen hat, erfüllt dies nicht den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG.

Urteil des 7. Senats vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 39.97 -

I. VG Schwerin vom 29.05.1997 - Az.: VG 3 A 1170/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 39.97




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