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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSsoweit dem Antragsteller Akteneinsicht bei der Behörde möglich und zumutbar 

soweit dem Antragsteller Akteneinsicht bei der Behörde möglich und zumutbar

Entscheidungen der Gerichte

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 2.05 vom 01.08.2005

1. Angesichts des nur summarischen Prüfungsrahmens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 3 VwGO ist es dem Antragsteller zumutbar, sich außerhalb des Gerichtsverfahens bzw. unabhängig davon Akteneinsicht bei der Abgaben erhebenden Behörde zu verschaffen.

2. Im kommunalabgabenrechtlichen Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren ist von der Behörde regelmäßig Akteneinsicht zu gewähren, wenn dadurch Verhältnisse Dritter nicht berührt werden.

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