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Sortimentsausschluss

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 D 18/05 vom 17.07.2007

Rechtsgebiete:BauNVO, BauGB
Schlagworte:Sondergebiet Einkaufszentrum, Sortimentsausschluss, Branchenausschluss, Einzelhandelskonzept, Konfliktbewältigung, einfacher Bebauungsplan
Stichwort:Sortimentsausschluss
Leitsatz:1. Wird ein Sondergebiet Einkaufszentrum festgesetzt, verstößt es gegen § 11 BauNVO, wenn gleichzeitig vorgenommene Sortimentsbeschränkungen so weitgehend sind, dass kein Warenangebot mehr möglich ist, welches auf aufgrund seiner Art und Vielfalt ein breites Publikum anzusprechen geeignet ist.

2. Werden die Sortimente in einem Sondergebiet Einkaufszentrum beschränkt, müssen die dafür vorliegenden Gründe umso erheblicher sein, je mehr die unternehmerische Dispositionsfreiheit beschränkt wird.

3. Hat eine Gemeinde das Ziel, die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben in ihrer Innenstadt zu konzentrieren und in den übrigen Stadtgebieten zu beschränken oder auszuschließen, ist sie grundsätzlich nicht verpflichtet, zeitgleich flächendeckend bauplanerisch tätig zu werden. Aus der Begründung eines Plans für nur einen Teil des Gemeindegebiets muss aber ein schlüssiges Konzept für das gesamte Gemeindegebiet hervorgehen; angesichts der faktisch kontingentierenden und wettbewerbslenkenden Wirkung von Standortkonzentrationen muss ein solches Konzept in sich schlüssig und konsequent sein sowie dem Prinzip der Lastengleichheit genügen.

4. Bei einem einfachen Bebauungsplan, der nur die Art der Nutzung regelt, müssen die Konflikte, die gerade mit der Nutzungsart zu tun haben (hier: Altlastenverdacht und Hochwasserschutz), in gleicher Weise gelöst werden wie bei einem qualifizierten Bebauungsplan.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 D 18/05



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 2484/05 vom 04.05.2007

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Gewerbegebiet, Einzelhandel, Sortimentsausschluss, Zentrenrelevanz, Einzelhandelsgutachten
Stichwort:Sortimentsausschluss
Leitsatz:Die besonderen städtebaulichen Gründe, die es gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO rechtfertigen, in einem dezentralen Gewerbegebiet und Mischgebiet Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten auszuschließen, sind nicht stets durch ein sog. Einzelhandelsgutachten nachzuweisen. Die Ermittlung der relevanten örtlichen Gegebenheiten ist als Entscheidungsgrundlage jedoch unverzichtbar.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2484/05

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 1848/04 vom 02.05.2005

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Sondergebiet, Großflächiger Einzelhandel, Sortimentsausschluss, Zentrenrelevanz, Einzelhandelserlass
Stichwort:Sortimentsausschluss
Leitsatz:Sollen in einem Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und Gewerbe zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente ausgeschlossen werden, bedarf es einer individuellen Betrachtung der jeweiligen örtlichen Situation. Die bloße Übernahme der Anlage zum Einzelhandelserlass des Wirtschaftsministeriums vom 21.2.2001 (GABl. S. 290) als textliche Festsetzung ohne Untersuchung des vorhandenen Angebotsbestands genügt diesen Anforderungen nicht.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 1848/04


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