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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10962/07.OVG vom 05.11.2007

Rechtsgebiete:BauNVO
Schlagworte:Bebauungsplan, Sondergebiet, sonstiges Sondergebiet, Einzelhandel, Handel, Sortiment, Sortimentsbeschränkung, Sortimentsfestlegung, innenstadtrelevantes Sortiment, zentrenrelevantes Sortiment, Innenstadtrelevanz, Zentrenrelevanz, Planungskonzept, schlüssiges Planungskonzept, Festsetzung, Bestimmtheit, Bestimmtheit der Festsetzung, erforderliche Bestimmtheit, planerische Zurückhaltung, Auslegung
Stichwort:Sortiment
Leitsatz:Zur Regelung von Sortimentsbeschränkungen bezüglich innenstadtrelevanter Sortimente in einem Bebauungsplan (hier: zur erforderlichen Bestimmtheit solcher Festsetzungen).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10962/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11311/06.OVG vom 12.02.2007

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Baurecht, Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Erforderlichkeit, Baugenehmigung, Einzelhandelsbetrieb, Einzelhandelsmarkt, Discounter, Lebensmittel, Lebensmittelmarkt, großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Ausschluss, Sortiment, zentrenrelevantes Sortiment, Sortimentenliste, Innenstadt, innenstadtrelevantes Sortiment, Sortimentsbeschränkung, Nutzungsunterart, zentrumsbildende Nutzungsart, städtische Randlage, Verkaufsfläche, Zentrum, Stadtteil, Zentrum, Stadtteilzentrum, zentraler Standort, Versorgung, Versorgungszentrum, Versorgungsstandort, Nahversorgung, Nahversorgungszentrum, fußläufige Versorgung, städtebauliche Gründe, städtebauliche Ziele, städtebauliche Entwicklung, Funktionsfähigkeit, Attraktivität, Auswahl, Abwägungsgebot, Abwägungsfehler, Auswirkungen, Planungskonzept, Planung, Plangebiet, Gemeinde, Gewerbegebiet, Auslegung, Bestimmtheit, Lastengleichheit, Rechtfertigung, wirtschaftliche Nutzung, Versorgungsstruktur, Bevölkerung
Stichwort:Sortiment
Leitsatz:Dem Ausschluss zentrenrelevanter Einzelhandelssortimente durch einen Bebauungsplan muss ein schlüssiges, widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde liegen, dessen Verwirklichung nicht erkennbar ausgeschlossen sein darf.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11311/06.OVG

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 K 50/04 vom 17.08.2006

Rechtsgebiete:GG, BauNVO, BauGB
Schlagworte:Bestimmtheit, Festsetzung, Bebauungsplan, Einzelhandelsbetrieb, Feingliederung, Sortiment
Stichwort:Sortiment
Leitsatz:1. Zur Bestimmtheit einer Festsetzung im Bebauungsplan, mit der in einem Gewerbegebiet Einzelhandelsbetriebe mit bestimmten Warensortimenten ausgeschlossen werden.

2. Die "besonderen städtebaulichen Gründe" i Sinne von § 1 Abs. 9 BauNVO müssen auf die durch die jeweiligen örtlichen Verhältnisse bedingten Strukturen zugeschnitten sein Eine auf 3 1 Abs. 5 und 9 BauNVO gestützten Planung muss mit Argumenten begründet werden, die sich aus der jeweiligen konkreten Planungssituation ergeben und geeignet sind, die jeweilige Abweichung von den in den §§ 2 bis 10 BauNVO vorgegebene Gebietstypen zu tragen.

3. Wenn Einzelhandel mit ausgewählten Warensortimenten im Hinblick auf seine "Zentrenschädlichkeit" ausgeschlossen werden soll, bedarf es konkreter Angaben dazu, weshalb jegliche Form von Einzelhandel der besagten Art - würde er im betroffenen Baugebiet angesiedelt - die gewachsenen Einzelhandelsstrukturen in den Zentren der Gemeinde unabhängig von der Art und dem Umfang des jeweiligen Warenangebots schädigen würde. Es ist außerdem in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Sortimente unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten als innenstadtrelevant einzustufen sind.

4. Ein Abwägungsdefizit liegt vor, wenn die Gemeinde bei der Abwägungsentscheidung sämtliche Sortimente, wie sie in der Richtlinie zur Beurteilung von geplanten Einzelhandelsgroßprojekten im Land Sachsen-Anhalt (RdErl. D. MU. MW und MWV v. 22.10.1998 - 24/ 20002-02, LSA MBl. S. 2217 [2218]) als zentrenrelevant bezeichnet sind, übernommen hat, ohne dass zuvor genauere, konkret auf ihr Gemeindegebiet bezogenen Erhebungen zur Innenstadtrelevanz und Zentrenschädlichkeit der einzelnen Sortimente durchgeführt wurden.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 K 50/04

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 1259/05 vom 30.01.2006

Rechtsgebiete:BauNVO, GemO
Schlagworte:Ausschluss, Bebauungsplan, Befangenheit, Einzelhandel, Gemeinderat, Gewerbegebiet, Sortiment, Innenstadtrelevanz
Stichwort:Sortiment
Leitsatz:1. Ein Gemeinderat darf grundsätzlich an der Beratung und Beschlussfassung über einen Bebauungsplan, durch den in einem Gewerbegebiet im Einzelnen aufgeführte innenstadtrelevante Sortimente ausgeschlossen werden, mitwirken, wenn er selbst oder eine der in § 18 Abs. 1 GemO genannten Bezugspersonen in der Innenstadt ein Einzelhandelsgeschäft mit einem aufgeführten Sortiment betreibt.

2. Verfolgt die Gemeinde mit dem Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente in einem Gewerbegebiet das Ziel, die Attraktivität der Ortsmitte in ihrer Funktion als Versorgungszentrum zu erhalten und zu fördern, darf sie in die Liste der ausgeschlossenen innenstadtrelevanten Sortimente auch Sortimente aufnehmen, die in der Innenstadt derzeit nicht (mehr) vorhanden sind, deren Ansiedlung dort aber erwünscht ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 1259/05


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