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Sorgfaltspflichten bei der Verwendung einer Tankkreditkarte

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 19/03 vom 06.11.2003

Rechtsgebiete:BGB, AGBG
Schlagworte:Sorgfaltspflichten bei der Verwendung einer Tankkreditkarte
Stichwort:Sorgfaltspflichten bei der Verwendung einer Tankkreditkarte
Leitsatz:Dem Inhaber einer Tankkreditkarte obliegt die allgemeine vertragliche Nebenpflicht, alles in seiner Macht stehende zu tun, um den Kreditgeber vor Schaden durch eine missbräuchliche Verwendung der Karte zu bewahren. Wird der Kreditgeber unter Verletzung dieser Pflicht geschädigt, so trifft ihn ein überwiegendes Mitverschulden, wenn die Benutzung der Karte unter so ungewöhnlichen Umständen stattgefunden hat, dass ein Missbrauch sich nachgerade aufdrängen musste. Verschulden des Tankpersonals ist dem Kreditgeber dabei zuzurechnen.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 4 U 19/03




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