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Sorgfaltsanforderungen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 5 Ta 259/05 vom 11.01.2006

Rechtsgebiete:ZPO, KSchG
Schlagworte:Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Passivrubrum, Arbeitgeberbezeichnung, Sorgfaltsanforderungen
Stichwort:Sorgfaltsanforderungen
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 5 Ta 259/05



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 12079/03.OVG vom 28.05.2004

Rechtsgebiete:GG, BGB, LBG, SchulG
Schlagworte:Beamtenrecht, Beamter, Landesbediensteter, Schaden, Vermögensschaden, Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Drittschadensliquidation, Schulträger, Land, Gemeinschaftsverhältnis, Lehrkraft, Sachkosten, Dienstpflicht, Pflichtverletzung, Unterricht, Unterrichtstätigkeit, Ersatzanspruch, Verschulden, Sorgfaltsanforderungen, Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, fahrlässig, grob fahrlässig, Fotokopiergerät, Fotokopierer, Fotokopie, Plastikfolie
Stichwort:Sorgfaltsanforderungen
Leitsatz:1. Beschädigt eine im Dienst des Landes stehende Lehrkraft vorsätzlich oder grob fahrlässig eine vom kommunalen Schulträger für den Unterrichtsgebrauch beschaffte Sache, so kann dieser als Träger der Sachkosten vom Land die Geltendmachung des Schadens im Wege der Drittschadensliquidation gegenüber der Lehrkraft verlangen.

2. Zu den Sorgfaltsanforderungen beim Gebrauch von Fotokopiergeräten zur Herstellung von Fotokopien auf Plastikfolien.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 12079/03.OVG

OLG-STUTTGART – Urteil, 3 U 148/03 vom 14.01.2004

Rechtsgebiete:HGB, RBerG, BGB, GG
Schlagworte:Paketsendung, Massenverkehr, qualifiziertes Verschulden, Mitverschulden, Sorgfaltsanforderungen, Berufsausübungsbeschränkung, Transportversicherung, Forderungseinziehung, Erlaubniszwang, Regreß, sekundäre Darlegungslast, Wertdeklaration
Stichwort:Sorgfaltsanforderungen
Leitsatz:1. Die Forderungseinziehung durch die Transportversicherung gehört zu deren Geschäftsbetrieb und ist vom Erlaubniszwang des Art. 1 § 1 RBerG befreit.

2. Die Sorgfaltsanforderungen an den massenweisen Paketverkehr sind nicht reduziert. Paketsendungen im Massenverkehr können nicht briefähnlichen Sendungen im Sinne des § 449 Abs. 1 HGB gleichgesetzt werden.

3. Vereinbarungen über reduzierte Sorgfaltsanforderungen im Massenverkehr mit Paketen betreffen nicht die Hauptleistungspflichten des Frachtvertrags, sondern stellen Haftungsbeschränkungen dar, die den Anforderungen des § 449 HGB genügen müssen.

4. Die fehlende Wertangabe kann ein Mitverschulden des Versenders begründen, wenn er Kenntnis davon hat, dass das Gut bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt wird. FalseFalseFalse1.2Geschäftsnummer:
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 3 U 148/03


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