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Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 10 Sa 1584/08 vom 15.05.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Sonderzuwendung, Ausbildungsvertrag, Abschluss eines Vertrages, Annahme unter Modifikationen, Treu und Glauben
Stichwort:Sonderzuwendung
Leitsatz:1. § 150 Abs. 2 BGB stellt eine Auslegungsregel dar und steht unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben.

2. Bei der Auslegung von Verträgen im Rahmen des öffentlichen Dienstes ist das Gebot der sparsamen Haushaltsführung zu berücksichtigen.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 10 Sa 1584/08



LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 18/09 vom 11.05.2009

Rechtsgebiete:TV-L, TVÜ-L
Schlagworte:Rückzahlung, Sonderzuwendung
Stichwort:Sonderzuwendung
Leitsatz:§ 20 TV-L i.V.m. § 21 TVÜ-L ist dahin auszulegen, dass für die Zuwendung des Jahres 2007 keine Rückzahlungsverpflichtung mehr besteht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Rückzahlungstatbestand erst im Jahre 2008 entstanden ist.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 18/09

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LA 239/07 vom 26.03.2009

Rechtsgebiete:GG, NBesG, VwVfG
Schlagworte:Beihilfestandard, Grund, sachlicher, Kürzung, Sonderzahlung, Sonderzuwendung, Umdeutung, Unteralimentierung, Versorgungsbezüge, Wahlleistungen
Stichwort:Sonderzuwendung
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 LA 239/07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 104/08 vom 06.02.2009

Rechtsgebiete:BBesG, GG, LSA-BSZG, LSA-VwGO-AG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Alimentation, Aussetzung, Beamter, Besoldung, Feststellungsklage, Geltendmachung, zeitnahe, Klageänderung, sachdienliche, Klageänderung, sachdienliche, hilfsweise, Klagehäufung, Kürzung, Passivlegitimation, Rückwirkung, Sonderzahlung, Sonderzuwendung, Streichung, Vertrauensschutz, Weihnachtsgeld
Stichwort:Sonderzuwendung
Leitsatz:1. Sinkt die Alimentation unter das nach Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gebotene Niveau ab, so führt dies nicht dazu, dass bestimmte Kürzungs- oder Streichungsregelungen außerhalb des Besoldungsgesetzes unwirksam oder unanwendbar sind.

2. Einwendungen des Beamten gegen die Verfassungsmäßigkeit des BSZG LSA n. F. unter Hinweis auf den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation führen daher nicht dazu, dass Art. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004, mit dem die Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") für die Beamten und Richter in Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2005 weitgehend abgeschafft wurde, unwirksam oder unanwendbar wäre.

3. Die den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und den Vertrauensschutzgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) betreffenden Rügen bleiben ohne Erfolg.

4. Beamten können auch dann, wenn die Verfassungsmäßigkeit ihrer Alimentation in Frage steht, keine Besoldungsleistungen zugesprochen werden, die gesetzlich nicht (mehr) vorgesehen sind. Vielmehr sind sie darauf verwiesen, ihren Alimentationsanspruch dadurch geltend zu machen, dass sie Klagen gegen das Land auf Feststellung erheben, ihr Nettoeinkommen sei verfassungswidrig zu niedrig bemessen.

5. Aus den Besonderheiten des Beamtenverhältnisses als wechselseitigem bindendem Treueverhältnis ergeben sich Einschränkungen für die - Geltendmachung der - verfassungsrechtlichen Ansprüche der Beamten.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 104/08


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