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Sonderzahlungen im Konzernverbund keine Trinkgelder

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BFH – Urteil, VI R 37/05 vom 03.05.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Sonderzahlungen im Konzernverbund keine Trinkgelder
Stichwort:Sonderzahlungen im Konzernverbund keine Trinkgelder
Leitsatz:Freiwillige Sonderzahlungen an Arbeitnehmer eines konzernverbundenen Unternehmens sind keine steuerfreien Trinkgelder i.S. des § 3 Nr. 51 EStG.
Volltext: BFH - Urteil, VI R 37/05




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