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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSSonderzahlung im hessischen Kfz-Handwerk 

Sonderzahlung im hessischen Kfz-Handwerk

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 10 AZR 132/01 vom 24.10.2001

Soweit im Tarifvertrag über betriebliche Sonderzahlungen im Kraftfahrzeughandwerk Hessen vorgesehen ist, daß "anspruchsberechtigte Arbeitnehmer" beim Ausscheiden wegen vorgezogenen Altersruhegeldes die volle Leistung erhalten, setzt der Anspruch auf die Sonderzahlung voraus, daß das Arbeitsverhältnis am Auszahltag, dem 1. Dezember des Kalenderjahres, besteht.

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