JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sondervermögen Reichsbahn
| Rechtsgebiete: | ENeuOG, BENeuglG, EV, VwGO, VZOG |
| Schlagworte: | Sondervermögen Reichsbahn, Reichsbahn, Sondervermögen, Bundeseisenbahnvermögen, Eigentumsübergang kraft Gesetzes, gesetzlicher Eigentumsübergang, bahnnotwendige Nutzung, ausschließlich bahnnotwendige Nutzung, unmittelbar bahnnotwendige Nutzung, Übertragungsverpflichtung des Bundeseisenbahnvermögens, Nicht-Nutzung (Leerstand), partielle anderweitige Nutzung, Nutzung, partielle anderweitige bzw. Nicht-Nutzung, Einigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG, Rechtsverletzung (im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), Klagebefugnis wegen Vereitelung eines gesetzlichen Übertragungsanspruchs |
| Stichwort: | Sondervermögen Reichsbahn |
| Leitsatz: | Durch die Zuordnung einer Liegenschaft an einen anderen Zuordnungsprätendenten wird die Deutsche Bahn AG in ihren Rechten nicht nur dann verletzt, wenn das Eigentum an der Liegenschaft gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV in Verbindung mit § 21 BENeuglG kraft Gesetzes auf sie übergegangen ist, sondern auch dann, wenn sie im Falle des Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV im Vermögenszuordnungsverfahren die Zuordnung der Liegenschaft nach den §§ 20 ff. BENeuglG beanspruchen kann oder sie einen Eigentumsverschaffungsanspruch gegen das Bundeseisenbahnvermögen hat (Fall des Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV in Verbindung mit § 20 Abs. 2 BENeuglG). Der "ausschließlichen Bahnnotwendigkeit" im Sinne des § 21 BENeuglG steht auch eine geringfügige Fremdnutzung der Liegenschaft durch Dritte entgegen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 30.02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EV, VZOG |
| Schlagworte: | Sondervermögen Reichsbahn, Reichsbahn, Sondervermögen, Verwaltungsnutzung (i.S.d. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV), Funktionsprinzip, Eigentumsübergang, gesetzlicher -, gesetzlicher Eigentumsübergang zum Beitrittszeitpunkt, Beitrittszeit, Zuordnungskonkurrenz zum -, Grundstück (§ 1 a Abs. 1 Satz 1 VZOG), Baulichkeit, rechtlich selbständige -, rechtlich selbständige Baulichkeit, Stichtage, für Vermögenszuordnung, kommunale Verwaltungsnutzung, Bahnbetriebsgrundstück, Nutzung, unterirdische bzw. oberirdische - eines Grundstücks, Tunnel, S-Bahn-Tunnelanlage, Vermögensgegenstand, Sache, öffentliche, öffentliche Sache. |
| Stichwort: | Sondervermögen Reichsbahn |
| Leitsatz: | Leitsatz: Die Zuordnung eines für Verwaltungsaufgaben genutzten Grundstücks muss nicht notwendigerweise eine unterirdisch verlaufende S-Bahn-Tunnelanlage umfassen; diese kann neben dem Grundstück selbständiges Zuordnungsobjekt sein. Urteil des 3. Senats vom 23. November 2000 - BVerwG 3 C 27.00 - I. VG Berlin vom 28.01.2000 - Az.: VG 3 A 631.97 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 27.00 | |
| Rechtsgebiete: | EV |
| Schlagworte: | Sondervermögen Reichsbahn, Reichsbahn, Sondervermögen, Verwaltungsnutzung (im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV), überwiegende Verwaltungsnutzung, Vermögenszuordnung von Grundstücksteilflächen, "anteilige" Zuordnung, Buchgrundstück, Zuordnung bzw. Restitution einer Fläche eines -, Funktionsprinzip, Eigentumsübergang, gesetzlicher -, gesetzlicher Eigentumsübergang zum Beitrittszeitpunkt, Beitrittszeitpunkt, Zuordnungskonkurrenz zum -. |
| Stichwort: | Sondervermögen Reichsbahn |
| Leitsatz: | Leitsätze: Die Nutzung eines früher volkseigenen Grundstücks für Verwaltungsaufgaben (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV) führte auch dann zum Eigentumsübergang auf den zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung, wenn es zuvor zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn (Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV) gehörte. Beschränkte sich die Verwaltungsnutzung auf die Teilfläche eines Buchgrundstücks, so kann der Verwaltungsträger die Abtrennung jedenfalls dann verlangen, wenn er die Teilfläche ausschließlich genutzt hat und deren Verselbständigung keine gravierenden Probleme aufwirft. Einer Kommune stehen solche Teile eines Bahnhofsvorplatzes als Verwaltungsvermögen zu, die für Zwecke des öffentlichen Straßenverkehrs genutzt wurden (wie Straßenkörper, Straßenbahnhaltestelle, Verkehrsinsel u.Ä.). Urteil des 3. Senats vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - I. VG Magdeburg vom 07.12.1999 - Az.: VG A 5 K 248/99 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 21.00 | |
| Rechtsgebiete: | BENeuglG, ENeuOG, EV, VZOG |
| Schlagworte: | Sondervermögen Reichsbahn, Reichsbahn, Sondervermögen, "Widmungsvermögen" (i.S. von Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV), Eigentumsübergang, gesetzlicher, gesetzlicher Eigentumsübergang, Spezialvorschrift, Restitution, Rückfallvermögen, bahnnotwendiges Vermögen, Vermögenszuordnung von bahnnotwendigen Vermögensgegenständen, Bahnneugliederung, Neugliederung der Bundeseisenbahnen, Eisenbahnneugliederung, Übergabebescheid. |
| Stichwort: | Sondervermögen Reichsbahn |
| Leitsatz: | Leitsatz: Ein auf Zuordnung eines Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV unterfallenden Vermögensgegenstandes gerichteter Antrag darf nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, hierfür stehe das einfachere und speziellere Übergabebescheidsverfahren gemäß §§ 21 ff. des Bundeseisenbahnenneugliederungsgesetzes zur Verfügung. Urteil des 3. Senats vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - I. VG Berlin vom 12.06.1998 - Az.: VG 3 A 604.96 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 27.98 | |
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