JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sonderurlaub
| Rechtsgebiete: | SUrlV, GG, WRV |
| Schlagworte: | Beamter, Bundesbeamter, Sonderurlaub, Tagung, Delegierter, Kirchentag, Deutscher Evangelischer Kirchentag, Deutscher Katholikentag, Religionsgemeinschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Außenwirkung, Laienbewegung, allgemeine gesellschaftliche Bedeutung, Bezirkskongress, Zeugen Jehovas, Gleichbehandlung, entsprechende Anwendung |
| Stichwort: | Sonderurlaub |
| Leitsatz: | § 7 Satz 1 Nr. 7 der Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte ermöglicht die Gewährung von Sonderurlaub zur Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag und am Deutschen Katholikentag wegen der besonderen Außenwirkung dieser von Laien organisierten Ereignisse und der daraus folgenden allgemeinen gesellschaftlichen Bedeutung der Veranstaltungen. Nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung kommt eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung zur Teilnahme an einem Bezirkskongress der Zeugen Jehovas nicht in Betracht, weil es sich hierbei um eine Veranstaltung der Religionsgemeinschaft selbst ohne vergleichbare gesellschaftliche Außenwirkung handelt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10042/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | DRiG, SUrlVO, AZV, TVöD |
| Schlagworte: | Beamter, Bundesbeamter, ehrenamtlicher Richter, Ehrenamt, öffentliches Ehrenamt, Sitzung, Sitzungszeit, Gericht, Arbeitsleistung, Arbeitszeit, Freistellung, gleitende Arbeitszeit, Gleitzeit, Kernarbeitszeit, Regelarbeitszeit, regelmäßige Arbeitszeit, Arbeitszeitkonto, Arbeitszeitgutschrift, Sonderurlaub, Dienstvereinbarung, Dienststelle |
| Stichwort: | Sonderurlaub |
| Leitsatz: | Der als ehrenamtlicher Richter tätige Beamte hat gemäß § 45 Abs. 1 a Satz 2 DRiG einen Anspruch auf Arbeitszeitgutschrift auch für diejenigen Sitzungszeiten, die in die Gleitzeit seiner Dienststelle fallen, jedoch nur bis zur Höhe der täglichen Regelarbeitszeit. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10171/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | SUrlV |
| Schlagworte: | Sonderurlaub, gewerkschaftliche Zwecke, angespannte Personalsituation |
| Stichwort: | Sonderurlaub |
| Leitsatz: | Die (negative) Tatbestandsvoraussetzung, dass der Gewährung von Sonderurlaub nach § 6 SUrlV keine dienstlichen Gründe entgegenstehen dürfen, dient der Vermeidung einer Urlaubsgewährung zur Unzeit. Allein ein generell zu knapp bemessener Personalstand ist kein dienstlicher Grund, der einer Sonderurlaubsgewährung entgegensteht. Eine angespannte Personal- und Arbeitssituation kann aber im Rahmen der nach § 6 Satz 2 SUrlV zu treffenden Ermessensentscheidung als (sonstiger) dienstlicher Grund berücksichtigt werden. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 111/06 | |
| Rechtsgebiete: | BG LSA, UrlVO LSA |
| Schlagworte: | Anspruch, Beamter, Bezüge, Erholungsurlaub, Fortfall, Sonderurlaub, Widerruf |
| Stichwort: | Sonderurlaub |
| Leitsatz: | 1. Ein Beamter, dem langzeitiger - hier 24 Monate - Sonderurlaub unter Fortfall der Bezüge gewährt wurde, kann sich nicht auf die Widerrufsbestimmung des § 25 UrlVO LSA berufen. 2. Die Regelung des § 10 Abs. 2 UrlVO LSA über den Widerruf von Erholungsurlaub auf Wunsch des Beamten findet in diesem Fall keine entsprechende Anwendung. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 57/08 | |
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