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Sonderrecht

Entscheidungen der Gerichte

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 W 9/09 vom 29.04.2009

Für Streitigkeiten zwischen einem Personalvermittlungsunternehmen ("Personalserviceagentur") und der Bundesagentur für Arbeit und deren Regionalagenturen um die von diesen geschuldeten Vergütungen (Fallpauschalen, Vermittlungsprämien) ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 A 2117/08.Z vom 27.02.2009

In Verfahren, die durch das Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HeimatlAuslG) nicht abschließend geregelt sind, kann das allgemeine Ausländerrecht ergänzend Anwendung finden.

Da heimatlose Ausländer gemäß § 12 HeimatlAuslG keiner Aufenthaltserlaubnis bedürfen, kann ihnen entsprechend § 8 Abs. 1 Satz 2 AufenthV ein Reiseausweis mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren ausgestellt werden.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 41/08 vom 17.11.2008

Bei Streitigkeiten über die Kosten, die für die Verlegung einer Telekommunikationslinie wegen einer im Straßenraum neu herzustellenden "besonderen Anlage" entstehen (§ 56 Abs. 2 TKG 1996 bzw. § 75 Abs. 2 TKG 2004), ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (im Anschluss an BGHZ 162, 78).

OLG-DUESSELDORF – Beschluss, I-24 U 46/07 vom 16.10.2008

1. Ein Sozialplan zu Gunsten von Arbeitnehmern, "die in den ersten 24 Monaten von der Betriebsteilübernehmerin betriebsbedingt gekündigt werden", schützt nur frühere Mitarbeiter, die innerhalb der genannten Frist ihre Arbeitsstelle bei der Betriebsteilübernehmerin auf der Grundlage einer betriebsbedingten Kündigung verloren haben.

2. Diese Frage ist im Regressprozess eines betroffenen Arbeitnehmers gegen die ihn beratende Gewerkschaftsorganisation allein aus der Sicht des Regressgerichts ohne Bindung an die gegenteilige Rechtsauffassung der Einigungsstelle zu entscheiden.

BFH – Urteil, I R 62/07 vom 23.09.2008

Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, nach dem sich der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Pensionsanspruch regelmäßig nur erdienen kann, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren liegt, gilt sowohl für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft als auch für nachträgliche Erhöhungen einer bereits erteilten Zusage.

BVERFG – Beschluss, 2 BvF 4/05 vom 15.01.2008

Zum Inkrafttreten der Regelungen des Reichsvermögen-Gesetzes über das Rückfallvermögen (Art. 134 Abs. 3 GG) in Berlin (West).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 OB 231/07 vom 24.10.2007

Für einen Rechtsstreit auf Zutritt zu einer gemeindlichen Einrichtung, der gegen eine mit dem Betrieb der Einrichtung beauftragte juristische Person des Privatrechts gerichtet ist, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht eröffnet.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Beklagte/Antragsgegnerin (Eigengesellschaft der Gemeinde) durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes mit öffentlich-rechtlichen Handlungs- und Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist (hier verneint).

BVERFG – Urteil, 2 BvF 4/03 vom 19.09.2007

Dem Gesetzgeber steht es frei, Parteien die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen insoweit zu untersagen, als sie dadurch bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte nehmen können. Dagegen ist das absolute Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunkveranstaltungen zu beteiligen, keine zulässige gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 6 Sa 680/07 vom 20.07.2007

1. Es berührt die Ordnungsgemäßheit einer Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB nicht, wenn darin als Betriebserwerber eine im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht ins Handelsregister eingetragene GmbH genannt wird, diese Eintragung aber bis zur Unterrichtung erfolgt ist.

2. Ein Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses gem. § 613a Abs. 6 BGB kann nur dann auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurückwirken, wenn das Arbeitsverhältnis zum Erwerber zu dieser Zeit überhaupt noch besteht.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 10.07 vom 02.05.2007

Für Streitigkeiten über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit einem Auftragswert unterhalb der in der Vergabeverordnung genannten Schwellenwerte ist nicht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten, sondern der ordentliche Rechtsweg gegeben.

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 22.06 vom 29.03.2007

1. Eine missbrauchsfähige Stellung im Sinne des § 7a Abs. 3b Satz 2 VermG setzt keine besondere Stellung im nationalsozialistischen Unrechtssystem voraus, es genügt die Stellung von nicht selbst Verfolgten beim Erwerb von Eigentum verfolgter Personen.

2. Für einen "schwerwiegenden" Missbrauch reicht ein lediglich unangemessener Kaufpreis nicht aus; erforderlich ist, soweit nicht andere Missbrauchsumstände hinzutreten, ein gravierendes Missverhältnis zum maßgeblichen Wert. Als Leitlinie hierfür gilt eine Unterschreitung des damaligen Verkehrswerts um mehr als 25 v.H.; ist der Verkehrswert nicht bekannt, ist an festgestellte Einheitswerte anzuknüpfen.

BSG – Urteil, B 12 KR 3/06 R vom 09.08.2006

1. Vorstandsmitglieder sind in einer weiteren Beschäftigung nicht auf Grund Übergangsrechts dauerhaft von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen, wenn sie am 6.11.2003 lediglich Mitglieder des Vorstands einer Vor-Aktiengesellschaft waren.

2. Einer an den notwendig Beigeladenen gerichteten Anfrage, ob das Verwaltungsverfahren wegen unterbliebener Benachrichtigung von seiner Einleitung oder unterbliebener Hinzuziehung zu wiederholen sei, bedarf es nicht, wenn der Beigeladene im gerichtlichen Verfahren keinen Antrag gestellt hat oder mit seinem Antrag die Aufrechterhaltung des Verwaltungsakts erstrebt (Abgrenzung zu BSG vom 22.6.1983 - 12 RK 73/82 = BSGE 55, 160 = SozR 1300 § 12 Nr 1; BSG vom 25.10.1988 - 12 RK 21/87 = BSGE 64, 145 = SozR 2100 § 5 Nr 3; BSG vom 29.1.1998 - B 12 KR 35/95 R = BSGE 81, 276 = SozR 3-2600 § 158 Nr 1).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 OB 105/06 vom 14.07.2006

Für Streitigkeiten in Vergabeverfahren, die Aufträge unterhalb der Schwellenwerte betreffen, ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 179/05 vom 12.07.2006

1. Die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gegen rechtlich selbständige, konzernmäßig verbundene Unternehmen kann im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG missbräuchlich sein, wenn gegen diese Unternehmen in getrennten Verfahren vorgegangen wird, obwohl die in Anspruch genommenen Unternehmen in einer gemeinsamen Werbeanzeige einen einheitlichen Wettbewerbsverstoß begangen haben, und dadurch die Kostenlast wird (Anschluss an BGH GRUR 2006, 243 -MEGA SALE).

2. Für nur ähnliche, nach Art, Zeit und Ort und hinsichtlich der beworbenen Produkte verschiedenartige Wettbewerbsverstöße rechtlich unabhängiger Konzernunternehmen bleibt es bei den allgemeinen prozessualen Regelungen der §§ 59, 60 ZPO.

3. Das Wissen Dritter von Wettbewerbsverstößen ist regelmäßig nur dann dringlichkeitsschädlich im Sinne von § 12 Abs. 2 UWG, wenn diese aufgrund ihrer Stellung Wissensvertreter sind oder ausdrücklich zu Wissensvertreter bestellt worden sind.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 78.05 vom 30.05.2006

Macht ein Kreditinstitut, das im eigenen Namen im Rahmen eines staatlichen Förderungsprogramms Gelder an Private ausgezahlt hat (sog. Bankenverfahren), aus eigenem Recht Rückzahlungsansprüche gegen die Empfänger geltend, so ist der ordentliche Rechtsweg auch dann gegeben, wenn das Kreditinstitut eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist.

BAG – Urteil, 10 AZR 238/05 vom 25.01.2006

Eine unmittelbare Haftung der Gründungsgesellschafter einer Vor-GmbH besteht auch dann wegen Vermögenslosigkeit der Vor-GmbH, wenn zwar ein Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet, jedoch wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt worden ist und die geltend gemachten Ansprüche zu den ausgefallenen Ansprüchen gemäß § 17 Abs. 3 GesO gehören. Ob Vermögenslosigkeit besteht, ist objektiv und rückblickend zu beurteilen. Offen bleibt, zu welchem Zeitpunkt dies zu geschehen hat.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 OA 168/05 vom 19.01.2006

Ein Unternehmer kann die Mitteilung eines öffentlichen Auftraggebers, er werde von der öffentlichen Auftragsvergabe für eine bestimmte Dauer ausgeschlossen, nicht auf dem Verwaltungsrechtsweg anfechten.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 TG 3035/05 vom 20.12.2005

Ist ein Investorenauswahlverfahren darauf ausgerichtet, einen Erwerber für das bzw. die Treuhandgrundstücke auszuwählen, der einen wirtschaftlich günstigen Preis für das/die Grundstücke bietet und dessen Bauabsichten den städtebaulichen Gestaltungsvorstellungen entsprechen, finden die vergaberechtlichen Vorschriften des GWB keine Anwendung.

Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Rechtswegzuweisung fehlt, nach ständiger Rechtsprechung nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird.

Werden in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich durch eine von der Gebietskörperschaft eingeschaltete Treuhänderin Grundstücke veräußert, unterliegt die Tätigkeit der Treuhänderin zumindest insoweit den Vorgaben öffentlich-rechtlicher Normen, als sie gemäß § 167 Abs. 3 i.V.m. § 169 Abs. 5 bis 8 BauGB verpflichtet ist, nur unter Beachtung der besonderen städtebauentwicklungsrechtlichen Vorschriften, die von ihr treuhänderisch verwalteten Grundstücke zu veräußern.

Der Streit um eine Vergabeentscheidung hinsichtlich eines gemeindlichen Grundstücks stellt trotz der privatrechtlichen Abwicklung zumindest dann eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne des § 40 Abs. 1 VwGO dar, wenn die vergebende Stelle - sei es die Gebietskörperschaft selbst oder sei es ein von ihr eingesetzter Treuhänder - hinsichtlich der Vergabeentscheidung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben in seiner Entscheidung gebunden ist.

Sowohl der isoliert geltend gemachte Akteneinsichtsanspruch sowie der Anspruch auf Vorlage einer Begründung einer ablehnenden Verwaltungsentscheidung zielen auf unselbständige Verfahrenshandlungen, die gemäß § 44 a VwGO nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden können.

BSG – Beschluss, B 4 RA 220/04 B vom 13.12.2005

1. Bei Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren ist es im Lichte der Art 6 Abs 1 und 13 MRK sowie eines verfassungsrechtlich aus Art 2 Abs 1 und 20 Abs 3 GG herzuleitenden "allgemeinen Justizgewährungsanspruchs" zur Effektuierung des Rechtsschutzes geboten, in der Sozialgerichtsbarkeit einem Beteiligten in einem Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision das Recht einzuräumen, eine überlange Verfahrensdauer vor den Gerichten eines Bundeslandes mit einer Verfahrensrüge gemäß § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG zum obersten Gerichtshof des Bundes geltend zu machen, ohne darlegen zu müssen, dass die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensfehler beruhen kann.

2. Auch unter Berücksichtigung einer teleologischen Reduktion des § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG genügt der Beschwerdeführer seiner Darlegungspflicht grundsätzlich nur dann, wenn er den Verfahrensmangel ordnungsgemäß bezeichnet. Eine konkrete Darlegung der Gründe für eine Verfahrensverzögerung ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt, dass die Verfahrensdauer grundsätzlich nicht mehr gerechtfertigt sein kann, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände des Einzelfalles evident gegeben sind.

3. Eine generelle Grenze, bei deren Überschreiten in der deutschen Sozialgerichtsbarkeit im Klage- und Berufungsverfahren ein Verstoß gegen Art 6 Abs 1 MRK zu vermuten ist, liegt bei drei Jahren je Gerichtsinstanz.

BSG – Urteil, B 4 RA 28/05 R vom 13.12.2005

1. Für den Rücküberweisungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegen das Geldinstitut ist ihm die allgemeine Leistungsklage gegeben; er darf ihn nicht durch Verwaltungsakt festsetzen.

2. Der Rücküberweisungsanspruch geht auch dann nicht wegen Entreicherung des Geldinstituts unter, wenn es im Rahmen eines Girokontenvertrages mittels der fehlgegangenen Rentenüberweisung einen Schuldenstand des Kontoinhabers durch Verrechnung gemindert und so jedenfalls wirtschaftlich seinen Rückzahlungsanspruch gegen diesen erfüllt hat (Fortführung ua BSG vom 4.8.1998 - B 4 RA 72/97 R = BSGE 82, 239 = BSG SozR 3-2600 § 118 Nr 3).

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 Wx 157/05 vom 12.12.2005

1. Der erzwungene Aufenthalt eines nicht einreiseberechtigten Ausländers im Transitbereich eines Flughafens außerhalb des so genannten Flughafenverfahrens stellt eine Freiheitsentziehung dar, wenn die Zurückweisung nicht umgehend durchgeführt wird.

2. Für das Vorliegen einer Freiheitsentziehung kommt es nicht darauf an, ob der Ausländer berechtigt oder unberechtigt auf deutsches Staatsgebiet gelangt ist. Unerheblich ist auch, ob der Ausländer es zu vertreten hat, dass seine Zurückweisung nicht unverzüglich vollzogen werden kann.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ss-OWi 223/05 vom 01.12.2005

Die Ausnahmeregelung aus § 6 Abs. 2 Nr. 2 FPersG i.V.m. Art. 4 Nr. 6 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 greift zugunsten der Deutschen Post AG nicht ein.

BFH – Urteil, I R 47/04 vom 09.11.2005

1. "Technische Fachkräfte" i.S. des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sind, auch wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, soweit sie sich nur in ihrer Eigenschaft als "technische Fachkraft" in der Bundesrepublik aufhalten.

2. Eine "technische Fachkraft" hält sich dann nur in dieser Eigenschaft im Inland auf, wenn nach ihren gesamten Lebensumständen erkennbar ist, dass sie nach Beendigung ihres Dienstes in den Ausgangsstaat oder in ihren Heimatstaat zurückkehren wird. Maßgeblich sind insoweit die Verhältnisse aus der Sicht des jeweiligen Besteuerungszeitraums.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 65/04 vom 08.09.2005

1. Zur Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer Urkunde, die formal nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, weil die darin dem Treuhänder erteilte Vollmacht wegen Verstoßes gegen das RBerG nichtig ist

2. Die nach § 134 BGB gegebene Nichtigkeit des Treuhandvertrages erfasst auch die dem Treuhänder zur Ausführung der ihm übertragenen Geschäftsbesorgung erteilte Vollmacht.

3. Dem steht nicht entgegen, dass die Zwangsvollstreckung im Hinblick auf eine Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr. 5 ZPO betrieben wird. Obwohl die auf Abgabe einer solchen Erklärung gerichtete Vollmacht den Vorschriften der §§ 78 ff. ZPO und nicht denen der §§ 164 ff. BGB unterfällt, wirkt sich der Verstoß gegen das RBerG auch auf die prozessuale Vollmacht aus, weil anderenfalls Sinn und Zweck des gesetzlichen Verbots nicht erreichbar wären.

4. Die Bestimmungen der §§ 172 ff. BGB haben für die dem Geschäftsbesorger erteilte prozessuale Vollmacht keine Geltung. Die §§ 78 ff. ZPO bilden für die Prozessvollmacht ein Sonderrecht.

5. Eine nachträgliche Genehmigung des vollmachtlosen Handelns des Geschäftsbesorgers nach § 177 I BGB setzt regelmäßig voraus, dass der Vollmachtsgeber die Unwirksamkeit der Treuhändervollmacht kennt oder zumindest mit ihr rechnet und dass in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen.

6. Dem Erklärenden kann es nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich auf die Unwirksamkeit der prozessualen Unterwerfungserklärung zu berufen. Besteht eine Rechtspflicht zur Abgabe von Erklärungen, die von einem Vertreter bereits abgegeben wurden, aufgrund der Nichtigkeit der Vollmacht aber unwirksam bleiben, so verstößt es gegen Treu und Glauben, diese Unwirksamkeit geltend zu machen. Die Pflicht zur Abgabe der Erklärung wird dann zur Pflicht zur Genehmigung der unwirksamen Vertreterklärung, um dieser rückwirkend Wirksamkeit zu verleihen. Eine solche Verpflichtung kann sich aus einem Darlehensvertrag ergeben.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 12 U 50/04 vom 18.07.2005

Ist das Bestehen einer Vollkasko-Versicherung unstreitig und macht der Beklagte geltend, die Ansprüche des Klägers wegen Beschädigung seines Pkw seien nach § 67 VVG auf den Vollkasko-Versicherer übergegangen, so trifft den Beklagten dafür die Beweislast. Fährt der Führer eines Polizeifahrzeuges allein mit Blaulicht - ohne Einsatzhorn - in eine durch Rotlicht gesperrte Kreuzung ein, bewirkt dies kein Wegerecht und die Verkehrsteilnehmer aus dem durch grünes Ampellicht freigegebenen Querverkehr sind rechtlich nicht gehalten, gem. § 38 Abs. 1 Satz 2 StVO freie Bahn zu schaffen. Zwingt der Fahrer des Polizeifahrzeuges durch eine solche Fahrweise die Verkehrsteilnehmer des Querverkehrs zum Bremsen, haftet sein Dienstherr für den Frontschaden des dritten Fahrzeugs (Kläger), das auf das zweite Fahrzeug auffährt, nachdem dieses eine Vollbremsung vollzogen hatte im Hinblick auf das starke Abbremsen des ersten Fahrzeuges. Diese Haftung kann allerdings gem. § 17 Abs. 1 StVG wegen Mitverschuldens des auffahrenden Klägers auf 50 % beschränkt sein, wenn dieser den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis nicht erschüttert. Die allgemeine Unkostenpauschale kann mit 20 ¤ bemessen werden (§ 287 ZPO).

LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 211/05 vom 06.06.2005

Zu den Voraussetzungen einer Befristung wegen Vergütung aus Haushaltsmitteln nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG.

BFH – Urteil, II R 6/02 vom 16.02.2005

Auch bei einer mittelbaren Schenkung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft sind die Steuerbegünstigungen des § 13a ErbStG zu versagen, wenn der Schenker nicht zu mehr als einem Viertel am Nennkapital der Gesellschaft beteiligt ist.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 296/04 vom 19.01.2005

1. Die einjährige Verjährungsregelung des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ist bei Ansprüchen auf monatliche Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung als lex specialis gegenüber § 18a Satz 2 BetrAVG in Verbindung mit § 195 BGB (dreijährige Verjährungsfrist) einzuordnen.

2. Die vertragliche oder betriebsverfassungsrechtliche Vereinbarung einer Haftungsbegrenzung (Enthaftung) des früheren, nicht ausgeschiedenen Firmeninhabers bei Firmenfortführung bzw. bei Wechsel des persönlich haftenden Gesellschafters zum geschäftsführenden Kommanditisten ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Firmenübernehmer/ die neue Personengesellschaft nie Arbeitgeber des Versorgungsgläubigers geworden ist, weil der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer schon vor der Firmenübertragung ausgeschieden ist. Andernfalls würde im Falle der Insolvenz des Firmenübernehmers unter Verstoß gegen §§ 7, 17 Abs. 3 BetrAVG eine unzulässige Lücke zu Lasten des Betriebsrentners entstehen.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 KSt 6.04 vom 29.12.2004

1. Die Zuständigkeit des Berichterstatters/Vorsitzenden für Entscheidungen gemäß § 87a Abs. 1, 3 VwGO (hier: über Kosten) ist nicht mehr gegeben, wenn eine mündliche Verhandlung vor dem Spruchkörper stattgefunden hat und das Verfahren darin - streitig oder unstreitig - beendet worden ist.

2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden haben keinen Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines Gerichtstermins vor den Verwaltungsgerichten durch einen Bediensteten (§ 162 Abs. 1, § 173 VwGO i.V.m. § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 19 ff. JVEG).

OLG-CELLE – Urteil, 14 U 138/04 vom 23.12.2004

Fährt ein Wegerechtsfahrzeug mit blauem Blinklicht und Martinshorn trotz roten Ampellichtsignals in eine Kreuzung ein, so darf dessen Fahrer dann nicht berechtigterweise annehmen, dass alle Verkehrsteilnehmer seine Zeichen wahrgenommen haben, wenn er den Verkehr auf den querenden und wegen des Lichtsignals der Ampelanlage grundsätzlich bevorrechtigten Spuren nicht einsehen kann. Im Fall einer Kollision trifft ihn dann ein Mitverschulden.

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