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Sonderprämie

Entscheidungen der Gerichte




SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 2 LA 19/08 vom 17.09.2008

Rechtsgebiete:EGVO Nr. 1782/2003, EGVO Nr. 2342/1999
Schlagworte:betriebsindividueller Betrag, Betriebsprämie, Bezugszeitraum, Landwirtschaftsrecht, Sonderprämie, Rind
Stichwort:Sonderprämie
Leitsatz:1. Bei der Berechnung des betriebsindividuellen Betrages sind grundsätzlich die im Referenzzeitraum tatsächlich erhaltenen Zahlungen maßgeblich.

2. Für die Berücksichtigung der Sonderprämie für Rinder im Referenzzeitraum ist auf das Jahr der Antragstellung abzustellen, da damit bestimmt wird, für welches Jahr die Prämie gewährt wird.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 19/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 10 LB 179/07 vom 24.04.2008

Rechtsgebiete:VO (EG) Nr. 2342/1999, VO (EG) Nr. 2419/2001, VO (EWG) Nr. 3887/92
Schlagworte:Kürzung, Kürzungssatz, offensichtlicher Fehler, offensichtlicher Irrtum, Rinderprämie, Rindersonderprämie, Schlachtprämie, Sonderprämie, System der Prämiengewährung, verfrühte, Antragstellung
Stichwort:Sonderprämie
Leitsatz:Gibt der Betriebsinhaber die Form der Vermarktung des Rindes in seinem Beihilfeantrag nicht richtig an, so liegt eine prämienrelevante Unregelmäßigkeit im Sinne des Art. 2 Buchst. h Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 vor, die in Bezug auf dieses Tier zum Verlust, hinsichtlich der übrigen beantragten Tiere zur Kürzung der Rinderprämien führt.

Zu den Anforderungen, unter denen ein offensichtlicher Irrtum im Sinne des Art. 12 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 anerkannt werden kann.

Eine verfrühte Antragstellung auf Rinderprämien stellt eine Unregelmäßigkeit im Sinne des Art. 2 Buchst. h Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 dar und das betreffende Rind gilt nicht als ermittelt im Sinne des Art. 2 Buchst. s genannten Verordnung. Sind auf Grund verfrüht beantragter Tiere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Antragstellung festgestellt worden, entfallen diese nicht allein infolge Zeitablaufs.

Der Kürzungssatz nach Art. 38 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 wird nicht anhand der beantragten und ermittelten Prämienansprüche, sondern auf Grundlage der beantragten und ermittelten Tiere errechnet.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 10 LB 179/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11114/07.OVG vom 30.01.2008

Rechtsgebiete:EGVO 795/2004, BetrPrämDurchfV
Schlagworte:Betriebsprämie, Zahlungsanspruch, Betriebinhaber in besonderer Lage, besondere Lage, Investition, Plan, Programm, Investitionsplan, Investitionsprogramm, objektive Nachweise, zusätzliche Produktionskapazität, Antragsjahr, Fertigstellung, Sonderprämie, Sonderprämie für männliche Rinder, Härtefallregelung, außergewöhnlicher Umstand, unbillige Härte, Produktionsverfahren, Verhältnismäßigkeit, Rückwirkung, Rückwirkungsverbot
Stichwort:Sonderprämie
Leitsatz:1.) Zur Berechnung der Betriebsprämie für "Betriebsinhaber in besonderer Lage" wegen Investitionen in Produktionskapazitäten.

2.) Der Investitionsplan im Sinne von Art. 21 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 795/2004 muss vor der Durchführung der Investition erstellt worden sein und die Feststellung ermöglichen, welche Produktionskapazitäten mit der Investition gesteigert werden sollten.

3.) Die Forderung in § 15 Abs. 5a Satz 1 Nr. 1 BetrPrämDurchfV, wonach Investitionen bei Fertigstellung der erweiterten Produktionskapazität bis Ende 2003 nur berücksichtigt werden, soweit im Folgejahr Sonderprämien beantragt wurden, ist als zusätzlicher Nachweis der Zielgerichtetheit der Investition mit höherrangigem Recht vereinbar.

4.) Eine Investition ist fertiggestellt, wenn die erweiterte Produktionskapazität erstmalig genutzt werden kann (§ 15 Abs. 10 BetrPrämDurchfV).

5.) Eine ungünstige Marktlage ist kein Fall höherer Gewalt oder ein sonstiger außergewöhnlicher Umstand, der gemäß § 15 Abs. 5a Satz 2 BetrPrämDurchfV zu einer einzelfallbezogenen unbilligen Härte führt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11114/07.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 10 LB 165/01 vom 23.06.2004

Rechtsgebiete:RSVO, VO (EG) Nr. 2419/2001, VO (EWG) Nr. 3886/92, VO (EWG) Nr. 3887/92
Schlagworte:Altersnachweis (Rinderprämie), Bestandsregister (Rinderprämie), Bestandsverzeichnis, Rinderprämie, Rindersonderprämie, Sonderprämie
Stichwort:Sonderprämie
Leitsatz:Zu den Rechtsfolgen, wenn der Antragsteller dem Antrag auf Rinderprämie nicht oder nicht fristgerecht ein aktuelles Bestandsverzeichnis beigefügt hat.

Zu den Anforderungen an den Altersnachweis von Rindern (hier zweite Altersklasse).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 10 LB 165/01


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