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Sondernutzungsrecht für Wassersportanlage

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KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 226/02 vom 18.02.2004

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Sondernutzungsrecht für Wassersportanlage
Stichwort:Sondernutzungsrecht für Wassersportanlage
Leitsatz:Das Sondernutzungsrecht des Teileigentümers an (fast) der gesamten Fläche des an einer Bundeswasserstraße gelegenen Grundstücks erlaubt auch den Publikums- und Kundenverkehr zu einer Bootsmotoren-Werkstatt und zu den über das Grundstück erreichbaren Bootssteganlagen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 226/02




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