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Sondernutzungsgebühr

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 393/06 vom 16.01.2008

Rechtsgebiete:GG, StrG
Schlagworte:Straßenrechtliche Sondernutzung, Sondernutzungsgebühr, Sondernutzungssatzung, Wirtschaftliches Interesse des Gebührenschuldners, Religionsfreiheit Weltanschauungsfreiheit, Religionsgemeinschaft, Scientology, Gemeinnützigkeit, Wirtschaftliche Tätigkeit, Äquivalenzprinzip, Gleichbehandlung
Stichwort:Sondernutzungsgebühr
Leitsatz:Zur Rechtmäßigkeit einer Sondernutzungsgebühr für Veranstaltungen einer Organisation, die für sich die Eigenschaft einer Religionsgemeinschaft in Anspruch nimmt ("Church of Scientology").
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 393/06



SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 B 429/05 vom 30.08.2006

Rechtsgebiete:SächsStrG, SächsKAG, AO, SächsGemO, SächsLKrO
Schlagworte:Sondernutzungsgebühr, Haftungsbescheid, Benutzungsgebühren, öffentliche Einrichtung, Unterbrechung der Zahungsverjährung
Stichwort:Sondernutzungsgebühr
Leitsatz:1. Sondernutzungsgebühren sind keine Benutzungsgebühren i.S.d. § 1 Abs. 2, § 9 Abs. 1 SächsKAG

2. Der Begriff der öffentlichen Einrichtung i.S.d. § 9 Abs. 1 SächsKAG knüpft an den entsprechenden Begriff i.S.d. § 10 Abs. 2 SächsGemO und § 9 Abs. 1 und 2 SächsLKrO an.

3. Öffentliche Straßen sind keine öffentlichen Einrichtungen im Sinne der kommunalrechtlichen Vorschriften.

4. Sondernutzungsgebühren sind Abgaben i.S.d. § 36 SächsKAG.

5. Eine wirksame Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch schriftliche Mahnung sieht u.a. voraus, dass diese an den Abgabenschuldner gerichtet wird und sie ihm gegenüber vor Ablauf der Verjährungsfrist bekanntgegeben wird. Die Bekanntgabe erfolgt erst mit Zugang der schriftlichen Mahnung beim Abgabenschuldner.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 B 429/05

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 UZ 4129/00 vom 13.02.2001

Rechtsgebiete:FStrG, HStrG, Satzung d. Stadt Frankfurt/Main ü. Sondernutzung an öffentlichen Straßen u. ü. Sondernutzungsgebühren i. d. Fassung d. Bekanntmachung v. 14.03.1994
Schlagworte:Gemeingebrauch, Sondernutzung, Straße, Eisenbahnbrücke, Brückenpfeiler, Sondernutzungsgebühr, Flächenwerbung, Widmung, Nutzungszweck, öffentlicher Verkehr, Plakatanschlag an Brückenpfeiler, Zivilrecht
Stichwort:Sondernutzungsgebühr
Leitsatz:Der Anschlag von Werbeplakaten an auf der öffentlichen Straßenfläche stehenden Pfeilern einer Bahnbrücke stellt eine Sondernutzung der Straße dar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 4129/00


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