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Sondernutzung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 2811/08 vom 16.02.2009

Rechtsgebiete:StrG, StVO
Schlagworte:Anpflanzung, Anspruch auf Einschreiten, Beeinträchtigung, Erlaubnis, ermessensfehlerfreie Entscheidung, Gemeingebrauch, Hineinwachsen, Lichtraumprofil eines Gehwegs, Recht auf Teilhabe, Sondernutzung, Straße
Stichwort:Sondernutzung
Leitsatz:Zum Anspruch auf Einschreiten gegen eine unerlaubte Sondernutzung eines Dritten bei Beeinträchtigung des Rechts auf Teilhabe am bestehenden Gemeingebrauch.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 S 2811/08



BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 24.08 vom 17.10.2008

Rechtsgebiete:GG, FStrG, Baden-Württembergisches StrG
Schlagworte:Sondernutzung, Gebührenbemessung, Äquivalenzprinzip, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Grundrechtsausübung auf öffentlichen Straßen, Werbeveranstaltung, Höchstsatz
Stichwort:Sondernutzung
Leitsatz:1. Bei der Bemessung von Sondernutzungsgebühren ist eine mit der Sondernutzung verbundene Grundrechtsausübung auf öffentlicher Straße nach Maßgabe des Äquivalenzprinzips als gebührenrechtliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu berücksichtigen.

2. Danach darf eine Sondernutzungsgebühr ihrer Höhe nach weder außer Verhältnis zu Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch noch außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der Sondernutzung stehen (im Anschluss an Urteil vom 15. Juli 1988 BVerwG 7 C 5.87 BVerwGE 80, 36 <39 ff.>).

3. Aus dem Äquivalenzprinzip lässt sich kein bestimmter, an gewerblichen Mieten für feste Verkaufslokale außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen ausgerichteter Gebührenhöchstsatz für alle Arten von Sondernutzungen herleiten.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 24.08

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 B 1629/08 vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:FStrG, StVO, VersammlG
Schlagworte:Autobahn, Gemeingebrauch, Sondernutzung, Versammlung, Widmung
Stichwort:Sondernutzung
Leitsatz:Die Bestimmung in § 1 Abs. 3 FStrG, wonach Bundesautobahnen für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind, schließt eine Nutzung der Autobahnen für Versammlungszwecke nicht von vornherein aus.

Die Entscheidung, ob und ggf. unter welchen Auflagen ein Autobahnabschnitt für eine Versammlung frei gegeben wird, trifft die Versammlungsbehörde nach § 15 VersammlG nach Beteiligung der ansonsten für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis bzw. einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Satz 1 StVO zuständigen Behörden.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 B 1629/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10789/07.OVG vom 12.09.2007

Rechtsgebiete:BGB, LStrG, StVO, LImSchG
Schlagworte:verkehrsberuhigte Zone, Wendehammer, Gemeindestraße, reines Wohngebiet, faktischer Bolzplatz, Spielen auf der Straße, Ballspielen, Sondernutzung, Nachbar, Abwehrrecht, Immissionsschutzrecht, Anlage, verhaltensbezogener Lärm, Lärmgrenzwerte, TA-Lärm, Einschreitensanspruch, Ermessen, Ordnungsbehörde, Straßenbaulastträger, erhebliche Belästigung, Immissionsabwehranspruch, gemeindliche Einrichtung
Stichwort:Sondernutzung
Leitsatz:1. Die Entstehung eines "faktischen Bolzplatzes" auf einem Wendehammer einer Gemeindestraße in einem reinen Wohngebiet kann durch von unzumutbarem Lärm betroffene Anwohner nicht im Wege des sog. Immissionsabwehranspruchs gegen gemeindliche Einrichtungen (§§ 1004, 906 BGB analog) abgewehrt werden.

2. Zu einem in solchen Fällen möglichen Rechtsanspruch des Nachbarn auf Einschreiten der Ordnungsbehörde auf der Grundlage der auf verhaltensbezogenen Lärm ausgerichteten Bestimmungen des landesrechtlichen Immissionsschutzrechts.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10789/07.OVG


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