JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > sondern die Strafvollstreckungskammern zuständig
| Rechtsgebiete: | ArbGG, GVG, StVollzG |
| Schlagworte: | Für die Überprüfung der Versagung einer Zuweisung von Arbeit zu bestimmten freien Trägern gem. §§ 37, 39 StVollzG sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen, sondern die Strafvollstreckungskammern zuständig |
| Stichwort: | sondern die Strafvollstreckungskammern zuständig |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, 13 Ta 1102/09 | |
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