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JuraForum.deUrteileSchlagwörterSsondern die Strafvollstreckungskammern zuständig 

sondern die Strafvollstreckungskammern zuständig

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, 13 Ta 1102/09 vom 03.06.2009

Rechtsgebiete:ArbGG, GVG, StVollzG
Schlagworte:Für die Überprüfung der Versagung einer Zuweisung von Arbeit zu bestimmten freien Trägern gem. §§ 37, 39 StVollzG sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen, sondern die Strafvollstreckungskammern zuständig
Stichwort:sondern die Strafvollstreckungskammern zuständig
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, 13 Ta 1102/09




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