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Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung

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LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 2024/04 vom 07.07.2005

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung, Anerkennungsantrag, Gleichstellungsantrag, rechtzeitige Unterrichtung des Arbeitgebers
Stichwort:Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung
Leitsatz:Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber binnen eines Monats nach Zugang der Kündigung unter Hinweis auf einen vorangehend gestellten Gleichstellungsantrag auf den Sonderkündigungsschutz wegen Schwerbehinderung, so genügt diese Mitteilung zur Wahrung der Rechte auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht die beantragte Gleichstellung, sondern - aufgrund eines nicht mitgeteilten vorangehenden Verschlimmerungsantrags - die Anerkennung als Schwerbehinderter erlangt.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 2024/04




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