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Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 324/06 vom 06.09.2007

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen
Stichwort:Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen
Leitsatz:Die Zustimmung des Integrationsamtes ist nicht nach § 90 Abs. 2a SGB IX entbehrlich, wenn im Zeitpunkt der Kündigung eine - nicht rechtskräftige und später aufgehobene - Entscheidung des Versorgungsamtes vorliegt, mit der ein unter 50 GdB liegender Grad der Behinderung festgestellt wird.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 324/06




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