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Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3a KSchG bei gemeinsamen Antrag nach § 17 Abs. 4 BetrVG eines einzelnen Arbeitnehmers mit einer Gewerkschaft

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LAG-MUENCHEN – Urteil, 5 Sa 661/07 vom 30.04.2008

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3a KSchG bei gemeinsamen Antrag nach § 17 Abs. 4 BetrVG eines einzelnen Arbeitnehmers mit einer Gewerkschaft, Behinderung einer Wahl zum Betriebsrat (§ 20 BetrVG i.V.m. § 134 BGB), Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG
Stichwort:Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3a KSchG bei gemeinsamen Antrag nach § 17 Abs. 4 BetrVG eines einzelnen Arbeitnehmers mit einer Gewerkschaft
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 661/07




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