JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > S > Sonderkündigungsschutz
| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO, Tarifvertragliche Vereinbarung Nr. 741 |
| Schlagworte: | Änderungskündigung, Sonderkündigungsschutz, Aufhebung, Tarifvertragliche Vereinbarung Nr. 741, Zustandekommen, Rückwirkungsverbot, Vergleichbarkeit, Gefahrgutbeauftragter |
| Stichwort: | Sonderkündigungsschutz |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 18 Sa 1196/07 | |
| Rechtsgebiete: | KrW-/AbfG, BImSchG, BGB |
| Schlagworte: | Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall, Sonderkündigungsschutz, Bestellung durch Aufgabenübertragung im schriftlichen Arbeitsvertrag |
| Stichwort: | Sonderkündigungsschutz |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 633/07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB IX, ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Restitutionsklage, Restitutionsgrund, Anerkennung als Schwerbehinderter, Sonderkündigungsschutz, Verwaltungsakt, Verwaltungsbehörde, Vorfrist, Negativattest, Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens |
| Stichwort: | Sonderkündigungsschutz |
| Leitsatz: | 1.) Wird der im Kündigungsschutzprozess rechtskräftig unterlegene Arbeitnehmer nachträglich rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor Ausspruch der streitigen Kündigung als schwerbehinderter Mensch i.S.v. § 85 SGB IX anerkannt, so stellt der Erlass des Anerkennungsbescheides einen Restitutionsgrund i.S.v. § 580 Nr. 6 und/oder Nr. 7 b ZPO dar. 2.) Liegt im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch i.S.v. § 85 SGB IX noch nicht vor, bleibt der Sonderkündigungsschutz gemäß § 90 Abs. 2 a, 2. Alt. SGB IX dennoch bestehen, wenn der Antrag auf Anerkennung so frühzeitig vor Kündigungszugang gestellt worden war, dass eine Entscheidung hierüber vor Ausspruch der Kündigung - bei ordnungsgemäßer Mitwirkung des Antragstellers - binnen der Frist des § 69 I 2 SGB IX möglich gewesen wäre. Der Antrag muss also mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt worden sein. § 90 Abs. 2 a, 2. Alt. SGB IX erweist sich damit als Bestimmung einer Vorfrist (Anschluss an BAG v. 1.3.2007, 2 AZR 217/06). 3.) Die nachträgliche Anerkennung als schwerbehinderter Mensch erst durch die Widerspruchsbehörde oder im Zuge eines sozialgerichtlichen Verfahrens steht im Rahmen des § 90 Abs. 2 a, 2. Alt. SGB IX einer Anerkennung durch das Versorgungsamt selbst gleich. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 506/07 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BetrVG |
| Schlagworte: | Sonderkündigungsschutz |
| Stichwort: | Sonderkündigungsschutz |
| Leitsatz: | Wird ein Arbeitnehmer durch Beschluss des Landesarbeitsgerichts als Mitglied des Wahlvorstandes für die erstmalige Durchführung einer Betriebsratswahl bestellt und eine Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, beginnt der Sonderkündigungsschutz aus § 15 Abs. 3 KSchG mit Verkündung und nicht erst mit Rechtskraft der Bestellungsentscheidung des Landesarbeitsgerichts. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 6 Sa 372/07 | |
"Sonderkündigungsschutz - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum