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Sondereigentumsfähigkeit des Einzelstellplatzes einer Doppelstockgarage

Entscheidungen der Gerichte




OLG-THUERINGEN – Beschluss, 9 W 654/03 vom 20.12.2004

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Sondereigentumsfähigkeit des Einzelstellplatzes einer Doppelstockgarage
Stichwort:Sondereigentumsfähigkeit des Einzelstellplatzes einer Doppelstockgarage
Leitsatz:Es bleibt bei der in der bisherigen Rechtsprechung herrschenden Auffassung, dass am Einzelstellplatz einer durch eine mechanische Hebevorrichtung verbundenen Doppelstockgarage (sog. Duplexgarage) in Ermangelung der erforderlichen Raumeigenschaft kein Sondereigentum begründet werden kann.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 9 W 654/03




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