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Sondereigentum

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 448/08 vom 05.03.2009

Rechtsgebiete:AO, LSA-KAG
Schlagworte:Abgabenschuldverhältnis, Gesamtschuld, Grundstück, gemeinschaftliches, Sondereigentum, Wohnungseigentümer
Stichwort:Sondereigentum
Leitsatz:Wenn die Gebührensatzung die Gebührenschuldnerstellung entsprechend der in § 5 Abs. 5 Satz 2 KAG LSA eingeräumten Möglichkeit der satzungsmäßigen Schuldnerbestimmung (nicht an die tatsächliche Nutzung, sondern) an das Eigentum anknüpft, schulden alle Wohnungs- bzw. Teileigentümer als Miteigentümer des Grundstücks gesamtschuldnerisch die vollen auf ihr gemeinschaftliches Grundstück entfallenden Benutzungsgebühren.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 448/08



BSG – Urteil, B 2 U 3/07 R vom 05.02.2008

Rechtsgebiete:SGB VII, BGB, WoEigG
Schlagworte:Gesetzliche Unfallversicherung - Unternehmer - Bauherr - Mitunternehmer - nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten - Eigentümer - Eigentum - Sondereigentum - Dauerwohnrecht
Stichwort:Sondereigentum
Leitsatz:Ein Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück im Rahmen nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten ein Gebäude errichtet oder verändert wird, ist Unternehmer, auch wenn er die Baumaßnahme nicht selbst betreibt.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 3/07 R

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 10279/07.OVG vom 10.07.2007

Rechtsgebiete:VwGO, LBauO, WEG
Schlagworte:Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch, Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Miteigentümergemeinschaft, Miteigentum, Sondereigentum, Sondereigentümer, gemeinschaftliches Grundstück, Baugenehmigung, Nachbarschutz, Rechtsverletzung, Rechtsnachfolger, baurechtswidrige Nutzung
Stichwort:Sondereigentum
Leitsatz:Ein Wohnungseigentümer kann öffentlich-rechtliche Abwehransprüche gegen eine auf das gemeinschaftliche Grundstück bezogene Baugenehmigung mangels eigener Rechtsverletzung nicht geltend machen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 A 10279/07.OVG

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 CS 06.3219 vom 23.02.2007

Rechtsgebiete:VwGO, WEG, BayBO
Schlagworte:Geltendmachen von Nachbarrechten durch einzelne Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, Darlegung der Beschwerdegründe, Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung, Fertigstellung des Vorhabens, Rechtsschutzinteresse (verneint), Antragsänderung im Beschwerdeverfahren, Sachdienlichkeit der Änderung (verneint), Unzulässigkeit eines Antrags auf vorläufige Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung, Anwendung des 16 m-Privilegs bei einer ungegliederten, mehr als 16 m langen Wand, Abstandsflächenübernahme
Stichwort:Sondereigentum
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 CS 06.3219


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